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Die «Corona»-Abstandsregel von 1,5 Meter gilt weiterhin, sorgt aber für heisse Köpfe. So werden Politiker dafür kritisiert, dass sie ein schlechtes Beispiel abgeben.
Müssen in der Öffentlichkeit in jedem Fall 1,5 Meter Abstand eingehalten werden? Gilt dies auch für Personen im gleichen Haushalt? Was ist, wenn eine Gruppe kurzfristig näher zusammenrückt? Das sind Fragen, die in Zeiten des Coronavirus immer wieder gestellt werden.
Fotos im W&O, die selbst Behördenmitglieder ohne den «Corona-Abstand» zeigen, sorgen denn auch für kritische Rückmeldungen im Sinne von «fehlende Vorbildfunktion». Das zeigen ein Leserbrief und persönliche Rückmeldungen auf der Redaktion.
Die Antworten von Hanspeter Krüsi, Kommunikationschef der Kantonspolizei St. Gallen, sind klar:
«Die Abstände sind wie vorgegeben einzuhalten, werden aber in der Praxis oft unterschritten.»
Trotzdem interveniere die Kantonspolizei in Einzelfällen nicht. Es gebe zu viele offene Fragen.
«Unsere Mitarbeitenden müssten jedes Mal abklären, ob die Personen im gleichen Haushalt leben. Es gäbe Diskussionen, und das wäre sicher nicht Ziel führend.»
Die Polizei setze auf die Eigenverantwortung der Menschen. «Das Virus ist nach wie vor da, mit der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gibt es dort eine klare Vorgabe. Zudem ist die Empfehlung des Bundes, eine Maske zu tragen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, vernünftig», so Hanspeter Krüsi.
Ist das Zusammenrücken, beispielsweise für ein Foto, das dann in der Zeitung erscheinen soll, also strafbar? Krüsi bestätigt, dass damit zwar die Regeln gebrochen werden.
Klar ist aber auch: Fotos mit 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Personen wirken aber für den Betrachter nicht besonders attraktiv.
Das sorgt auf der Facebook-Seite des W&O denn auch prompt für hämische Kommentare im Sinne von «was soll das?».
Die Zurückhaltung der Kantonspolizei St. Gallen verhindert ein Dilemma, wie es im Mai in Zürich passierte. Dort wurde gemäss einem Bericht der NZZ ein Pärchen gebüsst, das sich Händchen haltend in der Öffentlichkeit bewegte. Aufgrund der entsprechenden Abstandsverordnung, so ergaben die Recherchen der Zeitung, hat diese Busse offenbar ihre Richtigkeit. Und das Aussprechen solcher Busse wäre theoretisch offenbar auch heute noch möglich.
Zurück zur Kantonspolizei St. Gallen: Nach Einführung des Lockdowns mit einer Abstandsregel von zwei Metern seien einige Bussen verteilt worden, so Krüsi. Der Kommunikationschef blickt auf die überwiegend positiven Erfahrungen zurück:
«Aber auch während dieser Zeit haben unsere Mitarbeitenden auf die Einsicht der Menschen gepocht und waren damit weitgehend erfolgreich.»