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Wegen der Hirschtuberkulose und der Blauzungenkrankheit bleiben die Auflagen für die Alpviehsömmerung streng. Hinzu kommt, dass Schafe und Ziegen neu in die Tierverkehrsdatenbank aufgenommen werden. Indes wirkt sich das Coronavirus indirekt auch auf den Alpsommer 2020 aus.
Es ist keine Änderung in Sicht: Die Hirschtuberkulose hält das Vorarlberg weiterhin in Schach, die Situation ist nach wie vor kritisch. Nutztiere wie das Rind können sich beim Kontakt mit Rotwild mit der Infektionskrankheit anstecken.
Nicht nur, dass laut dem St. Galler Veterinärdienst im 2019 «in gewissen Regionen infizierte Hirsche gefunden worden» sind, auch sei es erneut zu Ansteckungen von österreichischen Sömmerungsrindern gekommen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat darum gemeinsam mit dem Kanton Graubünden und dem Fürstentum Liechtenstein am 11. Februar die Studie «Prävention und Bekämpfung von Tuberkulose bei Rothirschen» herausgegeben. Ziel dieser Studie ist es, Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Tuberkulose bei Rothirschen aufzuzeigen. Die Resultate der Studie zeigen, dass sowohl die Überwachung und Früherkennung beim Rotwild als auch die bisher getroffenen Präventionsmassnahmen greifen.
Das BLV schreibt weiter zur Sachlage:
«Die Bekämpfung der Tuberkulose bleibt aber weiterhin eine grosse Herausforderung.»
Das St.Galler Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) fordert zudem bei der Sömmerung von Alpvieh in diesem Jahr entsprechende Schutzmassnahmen, um «wechselseitigen Krankheitsübertragungen von Hirschen zu Rindern vorzubeugen».
So werden Tiere aus dem Kanton, die im Vorarlberg gesömmert werden, nach ihrer Heimkehr im Herbst unter amtstierärztliche Überwachung und unter Verbringungssperre gestellt. Acht Wochen nach der Rückkehr führt das AVSV an den Tieren eine Untersuchung auf Rindertuberkulose durch.
Auch in Sachen Blauzungenkrankheit bleibt die Lage unverändert, die Schweiz ist seit 2017 und bis auf weiteres in der Blauzungen-Zone Serotyp 8. Für den Export von Klauentieren in zonenfreie Länder, also die Sömmerung in Nachbarstaaten wie Österreich, bringt das weitere Auflagen mit sich. Konkret müssen Tiere laut AVSV «entweder gegen die Blauzungenkrankheit geimpft oder vor dem Verbringen in einem vektorgeschützten Betrieb gehalten worden und nach dieser Zeit negativ auf das Virus getestet sein».
Neu schreibt der St. Galler Veterinärdienst zudem vor, dass nebst Rindern auch Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein müssen.
Wie Marco Bolt von der Fachstelle Betriebs- und Alpwirtschaft am Landwirtschaftlichen Zentrum in Salez (LZSG) erklärt, geht es dabei um die Erfassung in der Tierverkehrsdatenbank. «Jedes Tier muss neu online vom Heimbetrieb ab- und beim Alpbetrieb angemeldet werden, wenn es im Sommer auf den Alpbetrieb wechselt», erklärt Bolt.
Vorteile dieses Vorgangs seien die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, eine wirksamere Tierseuchenbekämpfung und das notwendige Vorbeugen bei einer Moderhinkeerkrankung.
Planmässig erfolgt bereits im Juni der Alpaufzug. Wie Bolt auf Anfrage erklärt, sei die Rekrutierung des Alppersonals grösstenteils noch vor der Coronakrise abgeschlossen worden. «Es gibt aber Alpen, die noch kein geeignetes Personal finden konnten.» Stelleninserate könne man gratis auf der Website zAlp.ch aufgeben. Von dieser Seite machen auch Stellensuchende aus dem nahen Ausland Gebrauch – und werden auch eingestellt.
Nur: Die aktuelle Corona-Krisensituation erschwert die Einreise von Personal. Bolt dazu:
«Für ausländische Arbeitskräfte werden momentan keine Aufenthaltsbewilligungen über 90 Tage gestattet.»
Da in den beiden Regionen Werdenberg und Sarganserland die meisten Alpsommer aber 100 Tage und mehr dauern, sei das ein Problem. Wie Bolt versichert, können sich die Alpkorporationen aber laufend auf der Website des LZSG informieren.