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Schweiz
PostAuto hat mit Buchhaltungstricks Subventionen erschlichen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) zeigte das Unternehmen deshalb bei der Bundesanwaltschaft an. Diese hält sich nicht für zuständig.
«Wir gehen vorsichtig vor», sagte Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), kurz nachdem seine Revisoren die gesetzeswidrigen Handlungen bei Postauto Schweiz aufgedeckt hatten. Man sei im Gespräch mit der Bundesanwaltschaft. Es sei wichtig, ein vollständiges Dossier einzureichen.
Das Bundesamt agierte offensichtlich nicht vorsichtig genug: Die Bundesanwaltschaft (BA) weist die Strafanzeige zurück, die das BAV vor Wochenfrist eingereicht hatte. Die Anzeige richtete sich gegen unbekannt sowie gegen alle möglicherweise infrage kommenden Organe der Schweizerischen Post sowie der Postauto Schweiz AG – also auch gegen die Verantwortlichen in den Teppichetagen. Der Inhalt der Strafanzeige ist geheim. Als mögliche Straftatbestände hat das BAV die Verletzungen des Verwaltungsstrafrechts, Betrugs- und Urkundendelikte sowie ungetreue Geschäfts- respektive Amtsführung aufgeführt.
Gestern bekam Füglistaler DIE dicke Post. Weder die BA noch der Berner Staatsanwalt sehen sich zuständig für den Postauto-Fall. Nach Prüfung des angezeigten Sachverhalts kamen die Strafverfolgungsbehörden zum Schluss, dass die mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge primär den Verdacht auf einen Leistungs- und Abgabebetrug gemäss Subventionsgesetz begründen, schreibt der stellvertretende Bundesanwalt Ruedi Montanari im Brief an das BAV, der dieser Zeitung vorliegt. Diese Widerhandlungen fallen unter das Verwaltungsstrafrecht und müssen gemäss dem Subventionsgesetz «zwingend vom zuständigen Bundesamt verfolgt und beurteilt werden». Der Bundesrat kann auch eine andere Verwaltungseinheit des Bundes als zuständig bezeichnen.
Für eine Untersuchung durch die BA wäre ein hinreichender Verdacht auf Straftaten gemäss Strafgesetzbuch notwendig: Dieser sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Montanari hält im Schreiben auch fest: Sollten sich im Rahmen der Untersuchung des BAV konkrete Hinweise auf Straftaten des Strafgesetzbuches ergeben, «stehen wir für eine neuerliche Kontaktnahme zur Verfügung».
Das BAV hatte nicht damit gerechnet, dass die BA die Strafanzeige zurückweisen würde. Sprecher Gregor Saladin sagte dass das Amt die Situation analysieren und das weitere Vorgehen besprechen werde.
Stand heute sieht es also so aus, als ob die Aufsichtsbehörde BAV nicht nur ein Opfer des Subventionsbetrugs geworden ist, sondern auch noch Klägerin, Untersuchungsbehörde und Richterin ist. Diese Besonderheit ist im Verwaltungsstrafrecht gewollt. Die Idee sei, in Spezialgebieten eine möglichst mit der Spezialmaterie vertraute Behörde mit der Strafverfolgung zu betrauen und ihr ein beschleunigtes Verfahren zur Verfügung zu stellen, sagt Andreas Eicker, Professor für Strafrecht an der Universität Luzern.
Die Trennung zwischen Untersuchung und Urteil ist ein wesentliches Prinzip im Strafverfahren. Im Verwaltungsstrafrecht wird der Konflikt dadurch entschärft, dass der Weg zu den ordentlichen Gerichten offensteht. «Untersuchungshandlungen können vom Bundesstrafgericht überprüft werden und die Beurteilung der Straftat kann auch bis vor die ordentlichen Strafgerichte gebracht werden», sagt Eicker. Falls ein Straftatbestand eine Freiheitsstrafe vorsieht, müsste die Behörde den Fall an ein Gericht abgeben.
Pikant an der Geschichte ist: Selbst Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller hatte letzte Woche die Strafanzeige des BAV begrüsst und sich bereit erklärt, voll zu kooperieren. Die Post selbst hat ebenfalls eine externe Untersuchung eingeleitet. Bis im Mai sollen erste Ergebnisse vorliegen. Interessant dabei ist, dass Pierre-André Meyrat, stellvertretender BAV-Direktor, an der ersten Medienkonferenz zum Betrugsfall noch davon ausging, dass der Bund die Postuntersuchung abwarten werde, bevor es strafrechtliche Schritte unternimmt. Diesen Zeitplan hatte das BAV selbst über den Haufen geworfen – vielleicht auch unter dem öffentlichen Druck, wie Beobachter mutmassen.