(rwa) Die Lausanner Richter würden nur fünf Prozent der Beschwerden gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gutheissen. Zu diesem Schluss kommt die «SonntagsZeitung», die 800 Urteile des Bundesgerichts zwischen 2013 und 2020 analysiert hat. In fast zwei Drittel aller Fälle entscheiden die Richterinnen und Richter auf Nichteintreten.
Das Bundesgericht will gegenüber der «SonntagsZeitung» keine Stellung nehmen zur tiefen Gutheissungsquote bei Kesb-Urteilen. Generell hält es fest, dass eine tiefe Quote darauf hinweise, dass die kantonale Justiz ihre Sache gut mache. Es sei zudem davon auszugehen, dass auch aussichtslose Fälle ans Bundesgericht weitergezogen würden.