So telefonierte der Staatsanwalt beispielsweise mit dem Verteidiger eines Chirurgen, während er sich seit Jahren weigerte, mit dem Anwalt der Familie der Verstorbenen zu reden. Auch hatte er das Verfahren einmal eingestellt. Dieser Entscheid wurde jedoch wieder aufgehoben.
Das Bundesgericht führt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil weitere Fehler des Staatsanwalts auf. Diese reichen in ihrer Gesamtheit aus, um den Staatsanwalt befangen erscheinen zu lassen, hält das Bundesgericht fest.
Einem der beiden Beschuldigten war bereits 2010 vorgeworfen worden, während einer Operation ein Fussballspiel geschaut zu haben. Im Sommer 2013 geriet der Chirurg dann ins Kreuzfeuer der Kritik. Er wurde für mehrere Todesfälle nach Operationen verantwortlich gemacht, aber durch eine interne Untersuchung rehabilitiert.
(Urteil 1B_315/2019 vom 24.09.2019)