Auch die am Montag gestartete Sommer-RS steht unter dem Zeichen von Covid-19. Mit einer freiwilligen Impfaktion will das Militär möglichst viele Rekruten erreichen. Zwar gibt es für Geimpfte bei der Truppe keine direkten Privilegien – aber zukünftig könnten sie mehr Freiheiten erhalten.
11'500 Rekruten, Rekrutinnen und Kader sind am Montag in die Sommer-RS eingerückt. Sie werden innert 48 Stunden nach dem Einrücken obligatorisch und danach wöchentlich auf freiwilliger Basis auf Corona getestet.
In Kasernen und auf Waffenplätzen gelte weiterhin das seit Frühjahr 2020 laufend angepasste Corona-Schutzkonzept. Dank dessen konsequenter Umsetzung und der Disziplin der Truppe hätten seither grössere Ausbrüche in Rekrutenschulen verhindert werden können, schrieb die Armee am Montag in einer Medienmitteilung.
Für Rekruten und Kader gibt es das Angebot, sich freiwillig impfen zu lassen. Die Erstimpfung erfolgt in der zweiten, die zweite Dosis in der sechsten Woche der Rekrutenschule. Die Armee hofft, dass das Angebot - trotz in den Kantonen jüngst gesunkenen Nachfrage nach Impfterminen – auf breites Interesse stösst: «Erfahrungswerte aus den kürzlich erfolgten Impfaktionen bei Durchdienerformationen weisen auf rund 60 Prozent Impfwillige hin», teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit.
Die Rekruten seien vor Beginn der RS per Brief über das Angebot informiert und darauf hingewiesen worden sind, «dass die Impfung auf Freiwilligkeit basiert». Nach dem Einrücken wurde noch einmal dafür geworben. Die Kommandanten weisen im Rahmen ihrer Informationen zum RS-Start nochmals auf das freiwillige Impfangebot und dessen Vorteile hin.
Direkte Privilegien für Geimpfte gibt es in der RS nicht. Im Gegensatz zu Nicht-Geimpften müssen sie allerdings nicht für zehn Tage in Quarantäne, wenn sie engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
Zu Beginn der RS gibt es keinen «Ausgang ins zivile Umfeld» für Rekruten unter der Woche. Wenn die epidemiologiesche Lage dies erfordert, so will die Armee Ungeimpften im weiteren Verlauf der RS nur dann Ausgang gewähren, wenn sie einen negativen Covid-Test vorweisen können.