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Schweiz
Die SRF-«Arena» vom Freitagabend zeigte: Nicht jedes Thema eignet sich für eine Politsendung. Obwohl das Thema relevant war, wagten es die Studiogäste kaum, eine Diskussion anzuzetteln.
Der Vierfachmord von Rupperswil interessiert ungemein. In den letzten Tagen berichteten die Medien im Liveticker über jede Bewegung von Thomas N. vor Gericht. Es folgten Analysen, Interviews mit Experten, Bildergalerien von Gerichtszeichnungen.
Nach seiner Verurteilung zu einer lebenslangen Haft und einer ordentlichen Verwahrung hätte man annehmen können, dass nun wieder durchgeatmet werden kann. Der Täter ist weggesperrt, der Rummel vorüber. Endlich ist es vorbei.
Als dann Jonas Projer ankündigte, dass er seine «Arena» dem Thema widmen will, gab es darum erst einmal Schelte für den SRF-Moderator. Es gehe ihm lediglich um eine gute Quote, so der Vorwurf. Ein solches Thema in einer Politsendung zu diskutieren, sei geschmacklos. Das solle man gefälligst den Richtern im Gerichtssaal überlassen.
Vierfachmord von Rupperswil: Hat auch Thomas N. ein Recht auf eine zweite Chance oder sollte man ihn für immer wegsperren? Diskutieren Sie mit im Studio. Mail an arena@srf.ch mit Tel. Nr. #srfarena ^red pic.twitter.com/MrZZxe89hF
— Jonas Projer (@jonasprojer) 14. März 2018
Darum stand diese Frage besonders im Zentrum der «Arena» vom Freitagabend: Ist es möglich in einer Politsendung über einen Vierfachmord, die Strafbarkeit des Täters und die Konsequenzen für die Opfer zu diskutieren?
Ins Studio eingeladen hatte Projer SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, FDP-Ständerat Andrea Caroni, Psychoanalytiker Peter Schneider und den forensischen Psychiater Marc Graf.
Gleich zu Beginn der Sendung wurde klar: Das Experiment ging schief. Die Studiogäste äusserten ihre Voten zaghaft, waren darauf bedacht, keine aggressive Argumentarien aufzufahren, sprachen sachlich. Eine spannende Diskussion geht anders.
Doch übel nehmen konnte man es Rickli, Caroni und Co. keineswegs. Zu Recht behandelten sie das Thema mit der nötigen Sensibilität. Es politisch auszuschlachten wäre mehr als unangebracht gewesen.
Die Krallen blieben also eingefahren, man war sich einig: Thomas N. hat eine gerechte Strafe erhalten. Eine Strafe, die auch für die Opfer wichtig ist, indem sie beim Verarbeitungsprozess der grausamen Tat hilft, indem sie das Vertrauen in die Rechtsordnung wieder herstellt.
Moderator Projer versuchte nun, einen Schritt weiterzugehen und das Thema auf eine gesellschaftspolitische Ebene heben. Er warf die Frage auf, was es denn bedeute, wenn jemand eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhält und was eine lebenslange Verwahrung ist. Kann diese überhaupt angewandt werden? Wann, wenn nicht in diesem Fall?
Auch bei dieser Frage herrschte bei den Studiogästen Einigkeit. Niemand war überrascht darüber, dass Thomas N. nur eine ordentliche statt einer lebenslangen Verwahrung erhielt.
Marc Graf erklärte, es sei schlicht unwissenschaftlich, in einem Gutachten die Prognose zu stellen, dass ein Straftäter sein Leben lang «untherapierbar» bleibe.
Bestärkt wurde Graf von Peter Schneider. Auch er sagte, dass eine Prognostik, die bis ans Lebensende eines Täters reichen soll, Wahrsagerei sei.
Eine lebenslange Verwahrung ist also faktisch in der Praxis nicht umsetzbar. FDP-Ständerat Caroni sagte zudem, dass auch ordentlich Verwahrte in der Schweiz kaum je wieder auf freien Fuss kämen. In den letzten 14 Jahren seien es zwei Prozent aller ordentlich Verwahrten gewesen, die aus der Haft entlassen wurden. Darin eingerechnet seien auch jene, die im Gefängnis gestorben sind. Die Zahl sei also äusserst tief.
Macht das demnach den Artikel 123a in der Bundesverfassung, welcher die lebenslängliche Verwahrung regelt und nach einer Volksinitiative 2004 eingeführt wurde, obsolet?
Sogar SVP-Nationalrätin Rickli äusserte, dass vielleicht der Ansatz der Verwahrungsinitiative der falsche gewesen sei. Viel wichtiger sei es, im Bereich der lebenslangen Freiheitsstrafe einzufordern, dass diese tatsächlich auch lebenslang ist.
Je länger die Sendung dauerte, umso mehr driftete das Gespräch ab und verhaftete in Quoten, Statistiken und unterschiedlichen Therapieformen. Die wirklich dringenden Fragen kamen aus dem Publikum.
Pascale Ruetsch zum Beispiel konnte es nicht verstehen, warum jemand, der so etwas Schlimmes getan hat, auch noch eine Therapie erhalten soll. Auch verstehen konnte sie nicht, dass so einer auch nur die geringste Chance bekommt, eines Tages wieder auf freien Fuss zu kommen. «Bei diesem Gedanken zieht es mir den Magen zusammen», sagte sie.
Psychiater Graf versuchte es mit einer Gegenfrage zu erklären: Können Sie sich vorstellen, dass jemand, der eine lange Zeit im Gefängnis war, in hohem Alter, wenn er bereits gebrechlich ist, frei kommt, damit er menschenwürdig sterben kann?
Nein, das konnte sich Ruetsch nicht vorstellen. Und auch andere Zuschauerfragen vermochten die Politiker und Experten nur ungenügend zu beantworten. Warum ist es denn in der Schweiz schon vorgekommen, dass ein Täter im Hafturlaub wieder gemordet hat? Wer kann garantieren, dass jemand, der so etwas Schlimmes getan hat, nicht wieder durchdreht?
Die Diskussion drehte sich mehr und mehr im Kreis. Für emotionale Fragen und provokante Antworten gab es keinen Platz. Das war gut so – alles andere wäre pietätlos gewesen.
In diesem Sinne stellte sich zuletzt doch die Frage, ob die «Arena» das richtige Sendegefäss war, um einen Vierfachmord zu thematisieren. Eine politische Auseinandersetzung mit den juristischen Konsequenzen in einem solch schwerwiegenden Fall ist sicherlich wichtig. Derzeit scheint es jedoch, dass die Bevölkerung sich erst noch vom Schock erholen muss, bevor sie sich politischen Fragen zuwenden kann.