Kostenlose Antigentests, verlängerte Wirtschaftshilfen und mehr Spitalkapazitäten: National- und Ständerat haben nach hitzigen Diskussionen entschieden, welche Bestimmungen im Covid-Gesetz angepasst werden sollen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Das Covid-Gesetz findet keine Ruhe: Auch in der Wintersession beschäftigte sich das Parlament mit dem im September 2020 verabschiedeten Gesetz. Während dreier Wochen diskutieren die beiden Räte über die vierte Verlängerung einiger Massnahmen aus dem Gesetz. Nun ist das Geschäft fertig beraten, am Freitag entscheidet das Parlament in der Schlussabstimmung definitiv über die Änderungen. Die wichtigsten Antworten:
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Viele Bestimmungen aus dem Gesetz laufen Ende dieses Jahres aus. Damit der Bundesrat auch im nächsten Jahr über die nötigen Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der Wirtschaft verfügt, will er einige Bestimmungen verlängern. Diese Verlängerungen betreffen die Bereiche Gesundheit, Sport, Kultur und Arbeitnehmerschutz.
Das Parlament hat entschieden, dass Antigen-Schnelltests künftig wieder gratis sein sollen. Der Bund übernimmt die Kosten. Zudem leistet er finanzielle Unterstützung sowohl für den öffentlichen Verkehr als auch für grosse Publikumsanlässe mit überregionaler Bedeutung, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten. Auch die coronabedingten Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen werden um ein Jahr verlängert. Weiter ergänzt das Parlament das Covid-Gesetz mit einer Verpflichtung für die Kantone bezüglich der Zahl ihrer Spitalbetten.
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat sprachen sich dafür aus, Tests auch für symptomfreie Personen wieder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat wird allerdings nicht die Kosten aller Tests übernehmen, sondern nur jene für Antigen-Schnelltests. Diese berechtigen zum Zertifikat. PCR- und Selbsttests für den Heimgebrauch sowie Antikörpertests müssen nach wie vor aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Der Bundesrat wird die Umsetzung am Freitag beschliessen.
Alle Kantone werden neu verpflichtet, genügend Spitalbetten bereitzustellen. Damit sollen «Auslastungsspitzen» abgedeckt werden können. Finanzieren müssen diese «Vorhalteleistungen» die Kantone. Wie viele Betten jeder Kanton zur Verfügung stellen muss, definieren die Kantone in Absprache mit dem Bund.
Der öffentliche Verkehr erhält auch für das laufende Jahr Finanzhilfen in der Höhe von 215 Millionen Franken. Dies, weil aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen tiefen Passagierzahlen markant weniger Einnahmen generiert werden konnten. Der Löwenanteil des Unterstützungspakets – also 150 Millionen Franken – geht an den regionalen Personenverkehr, 50 Millionen erhält der Ortsverkehr. Die übrigen 15 Millionen Franken fliessen in touristische Angebote: Seilbahn- und Schifffahrtsbetriebe profitieren von Entschädigungen für ihre Ertragsausfälle im Jahr 2021. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen: Touristische Betriebe erhalten nur Entschädigungen, wenn deren Ertragsausfall grösser ist als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven. Zudem dürfen alle betroffenen Unternehmen nur Geld beanspruchen, wenn sie für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden ausschütten.
Nein, beide Räte sind dem Antrag der Einigungskonferenz gefolgt. Heisst: Der Bund ist nicht dazu verpflichtet, die Verträge mit den Impfstoffherstellern öffentlich zu machen.
Das Parlament hat entschieden, dass die Wirtschaftshilfen im Covid-Gesetz bis Ende 2022 verlängert werden sollen. Dazu zählen etwa die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit. Zudem hat sich das Parlament für eine Verlängerung der Entschädigung bei Erwerbsausfall entschieden: Wer wegen der Pandemie in seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt ist, soll auch im kommenden Jahr finanziell unterstützt werden durch den Bund.
Ebenfalls verlängert wurde die Beteiligung des Bundes am Schutzschirm für Grossanlässe. Der Bund soll sich länger an ungedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung – beispielsweise die Olma in St.Gallen – beteiligen, wenn diese abgesagt werden müssen. Ohne finanzielle Rückversicherung seien grosse Anlässe mit langer Vorlaufzeit gar nicht durchführbar, argumentierte die Mehrheit.
Nachdem der Bundesrat Ende November aufgrund einer Bestimmung im Covid-Gesetz sämtliche noch geltenden Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und private Anlässe aufheben musste, nahm SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen einen neuen Anlauf. In einem Einzelantrag forderte sie die Ratsmitglieder auf, den entsprechenden Absatz im Gesetz zu streichen. Kapazitätsbeschränkungen könnten unter Umständen Schliessungen oder sehr strikte Massnahmen verhindern, so die Bernerin. Unterstützung erhielt Wasserfallen von SP, Grüne und GLP, der Antrag scheiterte jedoch an den Bürgerlichen. Heisst: Der Bundesrat ist weiterhin nicht befugt, Kapazitätsbeschränkungen zu erlassen.
Sämtliche Wirtschaftshilfen im Gesetz wurden bis Ende 2022 verlängert. Die Kosten für Antigen-Schnelltests übernimmt der Bund bis auf Widerruf.
Noch ist nicht bekannt, ob die Covid-Gesetz-Gegner zum dritten Mal das Referendum ergreifen werden. Die Junge SVP verzichtet darauf, und auch von der Mutterpartei ist kein Referendum zu erwarten. Anders bei den privaten Gruppierungen: Die Massvoll-Bewegung prüfe dies derzeit, sagt Co-Leiter Nicolas A. Rimoldi: «Wir sind im Gespräch mit verschiedenen Akteuren, haben aber noch keinen definitiven Entscheid gefällt.»