Jetzt muss sich auch die Solothurner Staatsanwaltschaft mit dem Fall Azem Syla beschäftigen. Die Ausgleichskasse hat gegen den kosovarischen Politiker eine Strafanzeige eingereicht.
Im Fall des kosovarischen Politikers Azem Syla könnte sich schon bald eine neue juristische Front öffnen. «Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn hat gegen Azem Syla eine Strafanzeige eingereicht», bestätigt der Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger eine Meldung in der «SonntagsZeitung».
Klagegrund seien «Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen, allenfalls Betrug», ergänzt Bänziger. In einem ersten Schritt werde nun geprüft, ob formell ein Strafverfahren eingeleitet werde. Der Entscheid soll noch diese Woche fallen. Die Strafanzeige sei am 5. März bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen.
Ausreise bis am 15.Mai
Die Akso wirft Syla vor, während rund neun Jahren «zu Unrecht» Ergänzungsleistungen in der Höhe von rund 426 000 Franken bezogen zu haben (wir berichteten). Die Zahlungen wurden im Februar 2011 gestoppt. Zugleich fordert die Akso die Rückzahlung von rund 191000 Franken. Warum nicht die gesamte Summe zurückgefordert wird, liegt daran, dass in solchen Fällen nur die Leistungen in den letzten fünf Jahren zurückverlangt werden können. Die Verfügungen - Zahlungsstopp und Rückzahlung - sind vor dem Solothurner Versicherungsgericht hängig.
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 13. Februar 2012 festgehalten, dass Syla «das hiesige Sozialsystem über Jahre hinweg in erheblicher Weise ausgenutzt oder sogar missbraucht» habe. Das Gericht bestätigte die vom Migrationsamt verfügte Ausweisung von Azem Syla. Laut Urteil muss er die Schweiz bis am 15. Mai 2012 verlassen. Syla seinerseits hat den Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht angekündigt.