Gastkolumne
Der böse Keim im Guten

Christof Gasser
Christof Gasser
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(Symbolbild)

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Keystone

Seit Monaten ist im Berufsverband der Krimiautoren eine Diskussion über moralische Verantwortung im Gange. Wie viel Gewalt darf in einem Krimi sein und wie gross ist der Schaden, den wir Autoren mit Verbrechergeschichten anrichten? Müssen wir in Zukunft nicht mehr nur spannende Krimis erzählen, sondern mit unseren Büchern für eine bessere Welt sorgen und unsere Leser ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbrechen nicht nachgeahmt werden soll – Krimiautoren als Erzieher der Nation?

Rufe nach Maulkörben vom sozioelitären Podest herab sind im Zeitalter des politisch korrekten Moralimperialismus Trend. Wenn irgendwo ein zwiespältiges Wort in einem falschen Zusammenhang fällt (z. B. Mohrenkopf), ertönt je nach Zielgruppe ein gehässiges «Diskriminierung!» oder «#metoo!», gefolgt von Unterschriftensammlungen und lauten Forderungen nach Zensur, wie kürzlich von der Juso-Präsidentin, die eine Medienkontrollstelle gegen Sexismus verlangte, nachdem ein Kabarettist in einem SRF-Satiresketch sie als «heiss» bezeichnete. Gewisse Leute haben offenbar Mühe mit der Trennschärfe.

Gerät die Meinungsfreiheit als zentraler Gesellschaftswert zunehmend unter Druck? Die als «Symbol» gepriesene Anti-Diskriminierungsvorlage wird vermutlich angenommen. Als Unterstützer homosexueller Anliegen ist deren Anerkennung für mich absolut notwendig. Aber ist es der richtige Weg? Man gebe sich doch bitte nicht der Illusion hin, dass ein Strafgesetz vor Hass schützt, erst recht nicht, wenn es lediglich als «Symbol» hinhalten soll. Ist so was nicht Aufgabe der Bundesverfassung? Eine Strafnorm ist ein Gewaltakt des Staates, wenn der Schutz versagt. Sie erfordert einen klar definierten Tatbestand, wenn sie nicht der Willkür dienen soll. Und wenn sie schon «vor Hass schützen» soll, warum nur für eine bestimmte Gruppe? Weshalb wird sie angesichts von Drohungen und Häme, z. B. in sozialen Medien, nicht gleich auf alle Individuen und Gruppen ausgeweitet, die sich auf legitime Art kontrovers exponieren? Das erspart uns vielleicht zukünftige Artenschutzgesetze für ... weiss auch nicht ... Veganer, Fleischesser und – Vorsicht Scherzwarnung – Blondinen. Die Meinungsfreiheit ist gewährleistet. Wirklich? Ist dieses juristisch zwiespältige Gesetz kein schleichender oder obskurer Maulkorb? Wirkt die Aussicht, bei jeder schrägen Kritik vor Gericht gezerrt zu werden, nicht abschreckend? Könnte so etwas nicht ein Klima des Schweigens aus Angst vor Repressalien schaffen, eine Art Gesinnungs-Omertà?

Ich unterstelle niemandem bösen Willen. Viele Forderungen sind zweifellos von guten Absichten geleitet, mit denen bekanntlich der Weg in die Hölle gepflastert wird. Im Guten steckt auch immer der Keim des Bösen. Brauchen wir nicht eher mehr Bewusstsein für unsere Werte und vor allem für uns selbst? Von eigener Minderwertigkeit zerfressene Trolle werden nie aussterben, und wenn Leute wie der Bischof von Sitten Homosexualität als heilbare Krankheit bezeichnen, helfen weder Strafnorm noch Zensur. Menschen, die auf der dunklen Seite der Freiheit stehen, sollten wir mit dem Licht der Klarheit und selbstbewusster, sachlicher Argumentation begegnen.

Christof Gasser ist Schriftsteller und lebt in Oberdorf.