Tötungdelikt Marie
Solothurner Staatsanwalt untersucht Abläufe in Waadtländer Justiz

Das Waadtländer Kantonsgericht hat am Freitag den Solothurner Oberstaatsanwalt Felix Bänziger mit der Administrativuntersuchung zum Tötungsdelikt Marie beauftragt. Er soll die Abläufe in der Waadtländer Justiz untersuchen.

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Der Solothurner Staatsanwalt Felix Bänziger leitet die Administrativzntersuchung zum Tötungsdelikt Marie.

Der Solothurner Staatsanwalt Felix Bänziger leitet die Administrativzntersuchung zum Tötungsdelikt Marie.

AZ

Bänziger beginne mit der Untersuchung am 27. Mai, teilte das Kantonsgericht am Freitag mit. Er ist derzeit als Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn tätig und geht Ende Mai in Pension.

Er soll die juristischen Entscheidungen während des Strafvollzugs sowie die Koordination unter den verschiedenen Behörden unter die Lupe nehmen. Er soll Verbesserungen im Entscheidungsprozess bezüglich der Aufteilung der Kompetenzen und der Frage der aufschiebenden Wirkung vorschlagen.

Bänziger soll weiter prüfen, ob dem Straf- und Massnahmenvollzugsgericht angemessene Mittel zur Verfügung stehen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Er soll den Bericht so bald wie möglich vorlegen.

Die Waadtländer Justiz war nach dem Tod des Entführungsopfers heftig kritisiert worden. Der 36-jährige Schweizer war im Jahr 2000 wegen der Entführung, des Mordes und der Vergewaltigung an seiner Ex-Freundin zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.

Hausarrest dank aufschiebender Wirkung

Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht des Kantons Waadt lehnte eine bedingte Entlassung des Mannes nach zwei Dritteln der Verbüssung der Strafe zweimal ab. Im August 2012 entschied die Strafvollzugsbehörde, dass der Mann den Rest der Strafe im Hausarrest absitzen darf.

Die Bewährungshilfe schlug jedoch im November 2012 Alarm, worauf der Hausarrest abgebrochen wurde. Der Häftling legte dagegen jedoch Rekurs ein. Dem Rekurs wurde am 14. Januar aufschiebende Wirkung erteilt. Darauf durfte der Entführer wieder in den Hausarrest.

Die Gewährung der aufschiebenden Wirkung erscheine aus heutiger Sicht "unangemessen", sagte am Mittwoch Jean-François Meylan, Präsident des Waadtländer Kantonsgerichts. Er kündigte an, dass der Bericht der Administrativuntersuchung noch vor den Sommerferien vorliegen soll.