Startseite
Solothurn
Lebern-Bucheggberg-Wasseramt
Aktuell liegt der Gestaltungsplan zum Riverside-Areal in Zuchwil auf – die Vorstufe für Baugesuche. Noch bis zum 9. Juli ist der Gestaltungsplan im Foyer des Gemeindehauses einsehbar.
Der Gestaltungsplan «Riverside» ist noch bis 9. Juli im Foyer des Gemeindehauses einsehbar. Betrachtet wird mit der Auflage des Gestaltungsplans eine Fläche von 99'000 Quadratmetern, die von der Industrienutzung in ein Wohngebiet umgewandelt werden soll. Zulässig sind Wohnbauten, nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, ein Quartierzentrum sowie aareseitig eine Parkanlage. Maximal darf 7 Stockwerke in die Höhe gebaut werden. Mit einer Ausnahme: in der Nord-West-Ecke ist als Initialprojekt ein Hochhaus mit 9 Geschossen erlaubt.
Im Gestaltungsplan sind mehrere, verschieden grosse Baufelder ausgewiesen, welche durch die längs und quer verlaufenden Strassenachsen gebildet werden. In jedem Baufeld stehen zwischen vier bis zehn in der Typologie und in der Höhe unterschiedliche Gebäude. Die Gebäude sind in den Baufeldern so angeordnet, dass es im Innern Siedlungsfreiräume gibt.
Die Lage und Abmessung der Bauten und Anlagen können nicht abschliessend festgelegt werden. Zu gross sind das zu bebauende Gebiet und der Zeithorizont bis zur Vollendung. Die Gebäude können aber den im Gestaltungsplan vorgegebenen Rahmen nicht durchbrechen. Die Anzahl Gebäude pro Baufeld ist ebenso festgelegt wie die maximale Geschossfläche oberirdisch und die Anzahl der Geschosse pro Gebäude oberirdisch.
Die Immobilienfirma Swiss Prime Site hatte das ehemalige Sultex-Gebiet mit einer Fläche von 170 000 Quadratmetern im Jahr 2012 gekauft. 2015 führte Swiss Prime Site eine Studie für die Bebauung des Areals durch, wobei die grosse Halle mit einer Grundfläche von etwa 100 000 Quadratmetern grösstenteils weiterhin bestehen und genutzt bleiben soll. Damals fehlte noch das angrenzende «Widi», eine 30 000 Quadratmeter grosse Fläche, auf der der Fussballklub Zuchwil, der Tennisclub und der Eisstockverein ihre Spielgelände haben. Diese Sportzone wurde am Rand der künftigen Wohnzone als störend betrachtet. Im Dezember 2015 stimmten die Einwohnerinnen und Einwohner dem Verkauf der gemeindeeigenen «Widi» zu. Aus der Studie erarbeitet KCAP Architects & Planners den Masterplan «Riverside-Areal Zuchwil». Dieser bildet die Grundlage für das Räumliche Teilleitbild und den nun aufgelegten Gestaltungsplan. (uby)
Einzelne Gebäude aber sind bezüglich der Lage und der Geschosszahl verbindlich. Konkret sind diese Gebäude an der Widistrasse (3-geschossig), gegenüber dem Park (6-geschossig) und am künftigen Quartierplatz (bis zu 7-geschossig). Dort wird in eines der Gebäude der bestehende Turm der Sulzer-Halle integriert, die im Nordbereich teilweise zurückgebaut wird.
Der Quartierplatz ist an der Stelle, wo der bestehende nördliche Hallenteil zurückgebaut wird. Die Gebäude fassen den Platz, welcher zwischen bestehendem Hallenbau und neuem Quartier entstehen soll. In den Bauten vorgesehen sind zentrale Nutzungen, aber in einem nicht allzu grossen Umfang, um das eigentliche Dorfzentrum nicht zu konkurrenzieren. Als Beispiele werden genannt: Quartierversorgung, Kita, Hotel etc. Der Platz selber soll ein Treffpunkt werden, aber auch Nutzungen wie Open-Air-Kino erlauben.
Ebenfalls eine Ausnahme bildet der Initialbau, das 9-geschossige Hochhaus. Hier regelt der Gestaltungsplan weitere Parameter, wie vom Gesetz verlangt. Im Erdgeschoss des Hochhauses soll zudem gegenüber dem Aareplatz eine öffentlichkeitsorientierte Nutzung ermöglicht werden.
Die insgesamt zehn Baufelder ermöglichen den Bau von 669 Wohnungen. Das kann nur eine vorläufige Berechnung sein. Denn die Gebäude werden nicht schon morgen gebaut. Die Bebauung verläuft in mehreren Etappen. Ein entsprechender Plan ist Bestandteil des Gestaltungsplans. Begonnen wird mit dem Hochhaus, dem angrenzenden Aareplatz sowie dem anschliessenden Baufeld mit vier Gebäuden. Der Aareplatz ist dort geplant, wo die Westpromenade auf die Aare trifft. Dort ist auch eine Bootsanlegestelle geplant.
Ausdrücklich erlaubt sind unterirdische Bauten und Anlagen, beispielsweise Einstellhallen für Fahrzeuge. Die Grösse des Areals lässt die Parkierung erahnen. In der Wohnzone Riverside geht man von 750 bis 1000 Parkplätzen aus, in der Arbeitszone sollen es 600 bis 750 Parkplätze werden. Weiter wird der Bedarf an Veloabstellplätzen auf 1800 bis 2000 beziffert.
Aufgelegt sind auch ein Teilzonenplan und Erschliessungsplan. Die Industriezone wird in die Teilbereiche Wohnen und Arbeitszone aufgeteilt. Der Perimeter umfasst hier das ganze «Riverside-Areal», also zirka 25 Hektaren, während der Gestaltungsplan Riverside nur das Gebiet (10 Hektaren) mit den Neubauten behandelt. Als Haupterschliessungen des Quartiers sollen zwei Promenaden mit Alleen dienen. Sie erstrecken sich durch das gesamte Areal in Nord-Süd-Richtung. Die Hauptzufahrt für die Autos erfolgt über die Luterbachstrasse, über die bestehenden beiden Anschlüsse. Nicht erwünscht ist die Durchlässigkeit für Fahrzeuge im neuen Quartier in West-Ost-Richtung, wohl aber für den Langsamverkehr.
Das Aareufer wird naturnah aufgewertet und ein Riverside-Park zwischen Wohnen und Uferschutzstreifen soll als öffentliche Allmend für die Naherholung dienen. Der Park kann schrittweise realisiert werden, muss aber nach Realisierung von 50 Prozent oder spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten der Wohnzone Riverside nutzbar sein. Der Park soll naturnah gestaltet werden. Aber die Zugänglichkeit zum Wasser soll zu keinem zusätzlichen Nutzungsdruck auf das Aareufer führen. Der Park soll mit der Gemeinde gestaltet werden, wird sie doch später Bewirtschaftung und Unterhalt übernehmen.
Die Arbeitszone umfasst den südlichen Bereich des Areals. Neben der Parzelle der Swiss Prime Site (SPS) werden auch die östlich gelegenen Parzellen der Arbeitszone zugewiesen. Nicht zulässig sind in der Arbeitszone verkehrsintensive Nutzungen, Lagerbetriebe sowie Lebensmittelläden.
Mit der Umnutzung der Industriezone kommen noch bestehende Hallen in die Wohnzone Riverside zu liegen. Hier besteht die Gefahr, dass in diesen Hallen bis zu deren Rückbau möglicherweise keine vernünftigen Nutzungen mehr angesiedelt werden können. Deshalb sind zonenfremde Zwischennutzungen ausdrücklich erwähnt und erlaubt. Diese sind auch in den Arbeitszone möglich.