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Schon am letzten Sonntag haben die Präsidenten der Einwohner- und der Bürgergemeinde vermutet, dass ein Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat eingereicht wird. Sie hatten recht.
Am letzten Sonntag wurde in Oekingen darüber abgestimmt, ob die Bürger- und die Einwohnergemeinde zu einer Einheitsgemeinde fusionieren sollen. In der Einwohnergemeinde wurde der Fusion deutlich zugestimmt. In der Bürgergemeinde war das Resultat knapp. 46 Ja standen 44 Nein gegenüber.
Thomas Schaad (Gerichtsschreiber Verwaltungsgericht Solothurn), bestätigt auf Anfrage, dass eine Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat in Oekingen eingereicht wurde. Über den Inhalt der Beschwerde darf er keine Aussage machen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Beschwerde sich gegen das knappe Resultat in der Bürgergemeinde richtet.
Für Wahlen und Abstimmungen ist die Staatskanzlei Solothurn zuständig. Sie schaltet sich dann ein, wenn Unregelmässigkeiten gemeldet werden, oder es Probleme beim Versand von Abstimmungs- und Wahlunterlagen gibt. Das Verwaltungsgericht lädt die Staatskanzlei deshalb bei einer solchen Beschwerde zu einer Stellungnahme ein, wie Pascale von Roll (stellvertretende Staatsschreiberin) bestätigt. «Ich kenne den Inhalt der Beschwerde nicht», so von Roll. Deshalb könne sie zurzeit nicht mehr sagen.
Etienne Gasche ist nicht überrascht. Er erklärt aber auch: «Meines Erachtens gibt es keine Gründe für eine Beschwerde gegen das Abstimmungsresultat. Die Einwohnergemeinde und die Bürgergemeinde haben im Rahmen der Abstimmung mit der behördlichen Abstimmungsinformation und der Richtigstellung gegenüber den ortsansässigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Bezug auf die Falschaussagen im Propagandamaterial einen fairen und ordnungsgemässen Abstimmungskampf geführt - was für die Gegnerschaft nicht unbedingt zutrifft.»
Die Aussage im Propagandamaterial, dass mit der Zusammenführung der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde zur Einheitsgemeinde Oekingen, der Bürgerort «Oekingen» verloren gehe, sei schlichtweg eine falsche Behauptung und diese Feststellung könnte die stimmberechtigten Personen in die Irre geführt haben. «Wenn es eine Unregelmässigkeit zu beanstanden gibt, dann diese falsche Behauptung», so Etienne Gasche weiter.
Etienne Gasche ist davon überzeugt, dass das Wahlbüro im Zusammenhang mit der Auszählung keine Fehler begonnen hat und er vertraut darauf, dass es diesbezüglich zu keinen Unregelmässigkeiten gekommen sei. «Ich wurde entsprechend orientiert, dass das Abstimmungsergebnis mehrfach nachgezählt wurde und entsprechend durch die Wahlbüromitglieder validiert wurde». Letztendlich gelte es nun den Ausgang des Beschwerdeverfahrens abzuwarten, bevor sich Bürger- und Einwohnergemeinde auf den Weg in Richtung Einheitsgemeinde begeben könnten.
«Wir haben die Beschwerde tatsächlich erwartet», erklärt Bürgergemeindepräsident Andreas Gasche. «Gleichwohl bin enttäuscht, dass nun offenbar Leute aus dem Nein-Lager versuchen den Entscheid zu ihren Gunsten gerichtlich zu erzwingen.» Andreas Gasche ist seit rund 40 Jahren in Ämtern der Einwohnergemeinde, des Kantonsrates und der Bürgergemeinde aktiv. Er hat in dieser Zeit Dutzende von Abstimmungen gewonnen oder verloren. «Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Abstimmung an der Urne gewonnen werden muss und nicht im Gerichtssaal.»
«Die Abstimmung war knapp», so Andreas Gasche. «Wäre das Resultat andersherum gewesen, dann hätten wir zwar verloren, aber das hätten wir dann halt akzeptiert.» Andreas Gasche ist überzeugt, dass die Ja-Seite sehr zurückhaltend und sachlich gehandelt habe. «Ich bin auch überzeugt, dass das Wahlbüro nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat. Die Mitglieder des Wahlbüros sind alle vereidigt und sie wissen, was sie bei einer Auszählung zu tun haben.»
«In diesem Sinn schaue ich dem Urteil des Verwaltungsgerichts mit Spannung entgegen. Wichtig ist, dass das Urteil rasch gefällt wird, damit wir wissen, welches nun die nächsten Schritte sind», meint er abschliessend.
Als erstes muss der Beschwerdeführer nun den Kostenvorschuss leisten. Ohne diesen nimmt das Verwaltungsgericht das Verfahren nicht auf.