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Über den Kredit von 255 000 Franken entscheidet der Souverän – der Gemeinderat von Gretzenbach hat bereits ein Planungsbüro bestimmt.
In Gretzenbach steht die nächste Ortsplanungsrevision an. Die letzte wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Im Frühling hat der Gemeinderat die Offertunterlagen zur Evaluation eines neuen Planungsbüros genehmigt und ein Beurteilungsgremium eingesetzt. Im Einladungsverfahren wurden drei Planungsbüros angeschrieben, welche alle Interesse zur Durchführung der Ortsplanung Gretzenbach bekundet haben. Die drei Büros wurden zur Präsentation der Offerte eingeladen und anschliessend durch das Beurteilungsgremium bewertet.
Das Gremium beantragte dem Gemeinderat, die Erstellung eines räumlichen Leitbildes und die Durchführung der Ortsplanungsrevision, vorbehältlich des Beschlusses der Gemeindeversammlung, an das Büro Metron AG Brugg zu vergeben. Dieser Antrag wurde durch den Gemeinderat gutgeheissen. Der Gemeindeversammlung wird am 4. Dezember den Verpflichtungskredit in der Höhe von 255 000 Franken für die anstehende Ortsplanungsrevision beantragt. In die Planungskommission wurden Daniel Cartier, Hansjörg Merz, Daniel Plattner, Werner Ramel und Sabine Schertenleib gewählt.
Mit Einführung der Blockzeiten im Schuljahr 2007/08 bewilligte der Gemeinderat sowie die Gemeindeversammlung für alle Kindergartenklassen und alle ersten Klassen je zwei Partnerunterrichtslektionen, welche durch die Gemeinde ohne Subventionen durch den Kanton finanziert werden. Begründet wurde dies damals damit, dass aufbleibende Qualität an der Schule, Standortvorteile und Attraktivität für berufstätige Familien geachtet werden müsse.
Vor Einführung der Blockzeiten konnte während mindestens sechs Lektionen in Halbklassen unterrichtet werden. Die Lehrpersonen konnten sich so vermehrt einzelnen Schülerinnen und Schülern widmen. Seit der Einführung der Blockzeiten kann dieses System nicht mehr angewendet werden, da alle Schüler von Montag bis Freitag den ganzen Morgen den Unterricht besuchen.
Letzten Dezember erhielt der Schulleiter vom Gemeinderat den Auftrag, die Notwendigkeit für die Weiterführung des Partnerunterrichts zu überprüfen und dem Rat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Gemäss Aussage des Schulleiters dient der Partnerunterricht zum Beispiel für die Einführung neuer Unterrichtsthemen oder zur individuellen Betreuung einzelner Kinder. Beantragt wurde dem Gemeinderat die Weiterführung des Partnerunterrichts, und zwar pro 1. Klasse und Kindergarten von je zwei Lektionen.
Diese Lektionen kosten für die Gemeinde pro Jahr rund 51 000 Franken inklusive Sozialleistungen. Der Gemeinderat erachtet die Schule als sehr wichtig. Trotzdem beschloss der Gemeinderat aufgrund der hohen Ausgaben die Abschaffung des Partnerunterrichts an der Primarschule und stellt nur noch dem Kindergarten, wie gehabt, zwei Lektionen pro Klasse zur Verfügung. Neben dem Partnerunterricht bewilligt der Gemeinderat jedes Jahr eine Anzahl Lektionen für die spezielle Förderung, welche durch eine Heilpädagogin unterrichtet wird.