An der Gemeindeversammlung von Winznau vom 11. Juni wird auch über eine Anpassung in der Dienst- und Gehaltsordnung entschieden.
Die Rechnungsgemeindeversammlung von Winznau findet am Montag, 11. Juni, um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. Neben der Genehmigung der Jahresrechnung 2017 steht die Verabschiedung der Jahresrechnung 2017 der Sozialregion Olten auf der Traktandenliste. Weiter wird den Stimmberechtigten die Totalrevision des Musikschulreglements und die Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung zur Genehmigung beantragt.
Das aktuelle Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Winznau stammt aus dem Jahre 2005 und wurde 2011 letztmals teilrevidiert. Zwischenzeitlich sind gesetzliche Änderungen in Kraft getreten und die Entlöhnung der Musiklehrer entspricht nicht mehr den kantonalen Empfehlungen. Der Gemeinderat beschloss deshalb, das Musikschulreglement einer Totalrevision zu unterziehen. Der Bereich «Besoldung» ist ausserdem neu in der Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde Winznau geregelt. Aus der Totalrevision des Musikschulreglementes ergibt sich bei gewissen Paragrafen der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) ein Anpassungs- und Ergänzungsbedarf.
Aus diesem Grund wird zeitgleich mit der Totalrevision des Musikschulreglementes auch die sich daraus ergebende Teilrevision der DGO inklusive neuem Anhang (Lohntabelle der Musiklehrpersonen) der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Neben den Anpassungen aufgrund der Totalrevision des Musikschulreglementes werden zusätzlich gewisse Anpassungen im Anhang 4 der DGO vorgenommen, welcher die Entschädigungen für die nebenamtlichen Behördenmitglieder regelt.
Der Winznauer Gemeinderat konnte eine positiv abschliessende Jahresrechnung 2017 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschieden. Bei Ausgaben von gut 7 Millionen Franken und Erträgen von rund 7,2 Millionen Franken kann ein Ertragsüberschuss von 155'367 Franken ausgewiesen werden. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 87'455 Franken. Der Ertragsüberschuss resultiert insbesondere aus Mehreinnahmen bei den Steuern und tieferen Kosten beim Sach- und Betriebsaufwand. Nach Zuweisung des Ertragsüberschusses in das Eigenkapital beträgt dieses nun 2,29 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen im Jahr 2017 betrugen 1,49 Millionen Franken. Die vorgesehenen Investitionen konnten planmässig durchgeführt werden. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 49'417 Franken und die Abfallbeseitigung mit einem Ertragsüberschuss von 13'562 Franken ab. Das Eigenkapital der Abwasserentsorgung liegt nach Einlage des Ertragsüberschusses bei 418'307 Franken und das der Abfallbeseitigung bei 102'600 Franken.