Amtsgericht
Vater und Sohn müssen wegen versuchter räuberischer Erpressung ins Gefängnis

Das Amtsgericht Olten-Gösgen mit Schuldspruch wegen versuchter räuberischer Erpressung in Lostorf.

Philipp Kissling
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Es ging um Geld für den Verkauf eines Kilogramms Marihuana.

Es ging um Geld für den Verkauf eines Kilogramms Marihuana.

REUTERS

42 Monate Freiheitsstrafe für Berat O.*, 38 Monate für dessen Sohn Cinar*. So lautet das Urteil zum Überfall in Lostorf von 2017. Das Amtsgericht Olten-Gösgen sieht es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 53-jährige Vater und sein 25-jähriger Sohn mit einer unbekannten Drittperson am 9. Mai 2017 unbefugt in die Wohnung des damals 47-jährigen Tarik M. eindrangen und diesen aus dem Bett die Treppe hinab in die Küche prügelten. Das Motiv war das Geld, das M. von Berat O. für den Verkauf eines Kilogramms Marihuana (von schlechter Qualität) kassiert hatte.

Das Gericht glaubt also Tarik M. und dessen Version des Geschehens. Die Verurteilten sehen die Sachlage bekanntlich anders. Das Gericht stellt in der Begründung denn auch einleitend fest, dass bei dem Fall Aussage gegen Aussage steht. Berat O. gibt an, alleine dagewesen zu sein und will nichts von einem Überfall wissen, vielmehr habe M. plötzlich ihn angegriffen und geschlagen. Cinar O. stellt gänzlich in Abrede, vor Ort und in irgendeiner Art beteiligt gewesen zu sein.

Gericht hat Zweifel an der Darstellung

Bei Tarik M. stellt das Gericht zwar fest, dass dessen Erklärungen bezüglich des Marihuanageschäfts durchaus «einige Rätsel aufgeben». Wie man zum Beispiel am Bahnhof Olten spontan einen Afrikaner treffen konnte, der spontan ein Kilo «Gras» im Angebot hatte und M. dann erst noch spontan genug Geld, nämlich 5000 Franken, im Sack hatte, um den Stoff zu kaufen. Im Übrigen nimmt das Gericht M. nicht ab, dass er keine Ahnung von Qualität des Rauschmittels habe. Er hätte den Afrikaner wegen der minderen Qualität des Marihuanas zur Rede stellen können. Wie wir wissen, zog Tarik M. es vor, den Stoff für 6000 Franken Berat O. anzudrehen, womit das Unglück seinen Lauf nahm.

Hauptsächlich geht es in dem Fall um die versuchte räuberische Erpressung in der Wohnung M.s in Lostorf. «Versucht» deshalb, weil die Täterschaft ohne einen Rappen das Feld räumen musste. Tarik M., ist das Gericht der Auffassung, habe den Tathergang stets gleich geschildert und im vollen Bewusstsein, sich wegen des Drogengeschäfts selber in die Zwickmühle zu bringen, die Polizei alarmiert.

Nie die Unschuld beteuert

Berat O. hingegen habe «keine konstanten und stringenten Aussagen» gemacht, die Geschichte nicht immer gleich erzählt und sich in Widersprüche verstrickt. Cinar O. seinerseits habe anfangs seine Beteiligung gar nicht bestritten, und auf Fragen stets mit Gegenfragen reagiert. Und, sagte die Richterin mit harter Stimme: «Er hat nie seine Unschuld beteuert.» Nicht mal bei der Verhandlung habe er einmal auf den Tisch gehauen und gesagt «Ich wars nicht!»

Bei der Festsetzung des Strafmasses musste das Gericht die Vorstrafen von Cinar O. berücksichtigen; das Verdikt lautet nun auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 38 Monaten zuzüglich einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 110 Franken. Sein Vater muss 42 Monate ins Gefängnis und erhält eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken.

Kein Vermögen vorhanden - die Staatskasse blutet

Die Verurteilten müssen dem Opfer zudem Fr. 4881.05 Schadenersatz sowie eine Genugtuung in der Höhe von 3000 Franken plus 5 Prozent Zinsen entrichten. Zu schlechter Letzt erhalten sie die Anwaltskosten der Parteien aufgebrummt, macht weitere gut 37'000 Franken, sowie 40 Prozent (Vater) respektive 50 Prozent (Sohn) der Verfahrenskosten, die gesamthaft Fr. 17579.90 betragen. Zunächst dürfte der Staat die Kosten übernehmen müssen und auf ihnen auch sitzen bleiben, es sei denn, an der finanziellen Situation der Verurteilten ändert sich innerhalb der nächsten zehn Jahre Wesentliches.

Tarik M. machte sich mit dem «Gras»-Handel des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetzes schuldig und wird bestraft mit 180 Tagessätzen à 50 Franken, allerdings bedingt auf zwei Jahre, weil keine Vorstrafen bestehen. Von den Verfahrenskosten muss er zehn Prozent übernehmen.

Namen geändert