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Solothurn
Der Solothurner Primarlehrer, der des Konsums von Kinderpornografie überführt wurde, ist im Lauf des Monats Juni rechtskräftig verurteilt und bestraft worden. Die Schule ist weiterhin ahnungslos.
Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Felix Bänziger ändert die rechtskräftige Strafe nichts daran, dass die zuständigen Schulbehörden nicht darüber informiert werden dürfen. Mit einem Strafbefehl vom 6. Juni hat die Solothurner Staatsanwaltschaft den Mann der mehrfachen Pornografie für schuldig befunden. Sie verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 170 Franken (total 10200 Franken), dies bei einer Probezeit von 4 Jahren.
172 Fälle von harter Pornografie
Die nachgewiesenen Straftaten beging der Mann zwischen Mai und Juli 2010. Er habe in 171 Fällen kinderpornografische Dateien mittels einschlägiger Suchbegriffe gezielt aus dem Internet heruntergeladen und auf seiner Festplatte abgespeichert, heisst es im Strafbefehl. In einem weiteren Fall ging es um Pornografie mit menschlichen Ausscheidungen. Beides sind Formen der verbotenen, «harten» Pornografie. Das Abspeichern auf der Festplatte gilt im Strafrecht als Herstellen von Pornografie. Dieses wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Auffällig ist die lange Probezeit von 4 Jahren. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft Grund zur Annahme, der Primarlehrer könnte sich trotz dieses Strafverfahrens in Zukunft erneut zu kinderpornografischen Darstellungen hingezogen fühlen.
Der Beschuldigte verzichtete auf einen Einspruch gegen seine Strafe. Damit konnte der Mann eine öffentliche Verhandlung vor dem zuständigen Richteramt vermeiden. Bedenklich bleibt, dass ein rechtskräftig verurteilter Konsument von Kinderpornografie im Kanton Solothurn unbehelligt Primarschulkinderunterrichten kann. Eine Gesetzeslücke, die der Regierungsrat schliessen will.