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In 29 Bildern: Blick auf und in die Solothurner Gebäude, deren Restaurierung ausgezeichnet wurde

Die Stadt Solothurn honoriert gute Restaurierungen von historischen Liegenschaften. Pius Flury, Präsident der Altstadtkommission, erklärt, wieso das wichtig ist.

Judith Frei
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Objekt an der Kapuzinerstrasse 17 wird als ausgezeichnet bewertet.

Objekt an der Kapuzinerstrasse 17 wird als ausgezeichnet bewertet.

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Alle vier Jahren zeichnet die Stadt Solothurn Liegenschaften für «vorbildliche Restaurierungen von Altstadtgebäuden und Liegenschaften in deren Umgebung oder die gelungene Eingliederung eines Neubaus» aus, wie es in einer Mitteilung der Stadt heisst. «Der Fokus liegt hier beim Objekt und der Eigentümerschaft», präzisiert Pius Flury, Präsident der Altstadtkommission und Mitglied der Jury, die die Bauten ausgewählt und beurteilt hat.

Neben ihm begutachteten Reto Esslinger, Präsident der kantonalen Denkmalpflege, Stefan Blank, Denkmalpfleger Kanton Solothurn, Anton Rindlisbacher, Chef Bauinspektorat, und Bauinspektorin Lea Wälti die Restaurierungen.

An insgesamt zehn Objekten ging eine sogenannte «Anerkennungsurkunde». Es sei ein Lob und Belohnung für den sorgfältigen Umgang mit historischen Liegenschaften, erklärt Pius Flury. Wird eine Restaurierung ausgezeichnet, dann zeuge das von einer gewissen Sensibilität der Eigentümerschaft gegenüber der Liegenschaft. Eine sorgfältige Restaurierung sei zudem meist mit grösserem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Es soll auch Eigentümerschaft motivieren, ihre Liegenschaften in dieser Art zu restaurieren.

Verschieden geartete Projekte werden ausgezeichnet

Diese Auszeichnungen werden schon seit 1965 verliehen. «Innerhalb von vier Jahren werden immer genügend Projekte realisiert, die beurteilt werden können», so Flury. Es sei auch nie schwierig, ein gutes Projekt von weniger guten zu unterscheiden.

Man habe zwischen einer Anerkennung und einer Auszeichnung unterschieden. Bei Letzterem sei lediglich das Niveau höher. «Wie beim Riedholzplatz 12, wo das Farbkonzept der Fassade gut gelungen ist», erklärt Flury: «Oder das Haus an der Kapuzinerstrasse 17, bei dem die Fassade hervorragend restauriert wurde.»

Dass dieses Jahr vorwiegend Fassaden ausgezeichnet wurden, sei Zufall. Vor vier Jahren seien überwiegend Restaurierungen der Innenräume honoriert worden, erinnert sich der Präsident der Altstadtkommission. Lediglich an der Berntorstrasse wurde heuer die Restaurierung des Innenraums berücksichtigt.

1) Berntorstrasse 16

Das Haus an der Berntorstrasse 16 gehört Nathalie und Sandro Ravasio.

Das Haus an der Berntorstrasse 16 gehört Nathalie und Sandro Ravasio.

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Diese Altstadtliegenschaft wurde für seine gelungen Gesamtrenovation gewürdigt. Durch die sorgfältige Instandsetzung der Fassaden werde das Stadtbild aufgewertet und im Innern seien die historischen Ausstattungselemente erhalten und in Stand gestellt worden, so die Jury. Auch der ehemalige Wehrgang wurde restauriert.

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2) Friedhofgasse 11

Das Haus an der Friedhofgasse 11 gehört der Miteigentümergemeinschaft Vuillemin.

Das Haus an der Friedhofgasse 11 gehört der Miteigentümergemeinschaft Vuillemin.

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Hier wurde die sorgfältige Instandsetzung der Gassenfassaden des Altstadthauses, das sich stimmig in die Zeilenbebauung einfügt, anerkannt. Auch die Erhaltung des Gulliver-Wandbildes von 1985, das eine Bereicherung der Fassade darstellt, wurde gelobt.

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3) Hauptbahnhofstrasse 3

Die Hauptbahnhofstrasse 3 gehört Beat Pfluger.

Die Hauptbahnhofstrasse 3 gehört Beat Pfluger.

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Die Fassade des historischen Wohn- und Geschäftshauses sei vorbildlich restauriert worden. Die Liegenschaft zähle zu den wichtigen und charakteristischen Gebäuden im Bahnhofquartier.

Die Hauptbahnhofstrasse 3 gehört Beat Pfluger.

Die Hauptbahnhofstrasse 3 gehört Beat Pfluger.

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4) Liegenschaften Hauptgasse 73, Nictumgässlein 8 und Propsteigasse 10

Die Liegenschaften an der Hauptgasse 73, Nictumgässlein 8 und Propsteigasse 10 gehören der römisch-katholischen Kirchgemeinde.

Die Liegenschaften an der Hauptgasse 73, Nictumgässlein 8 und Propsteigasse 10 gehören der römisch-katholischen Kirchgemeinde.

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Bei diesen verschiedenen Liegenschaften wurde sorgsam mit geschützten historischen Kulturdenkmälern umgegangen. Das stimmige Fassadenfarbkonzept beim Haus Hauptgasse 73 und die sorgfältig gestalteten neuen Fenster bei Pfarreiheim und Pfarrhaus St.Ursen trage zur Aufwertung des Erscheinungsbildes dieser wichtigen Baudenkmäler und somit auch des Solothurner Stadtbildes bei.

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5) Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, und ehemaliges Kapitelhaus, Hauptgasse 70

Dem Kanton gehören die folgenden Liegenschaften: Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, und ehemaliges Kapitelhaus, Hauptgasse 70.

Dem Kanton gehören die folgenden Liegenschaften: Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, und ehemaliges Kapitelhaus, Hauptgasse 70.

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Auch bei diesen Liegenschaften wird der sorgsame Umgang mit den geschützten historischen Kulturdenkmälern anerkannt. Stimmige Fassadenfarbkonzepte und sorgfältig gestaltete neue Elemente wie Fenster und Fensterläden tragen ebenso zur Aufwertung des Solothurner Stadtbildes bei wie die malerische Rekonstruktion der ehemaligen Steingliederung am Franziskanertor.

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6) Westbahnhofstrasse 6

Die Westbahnhofstrasse 6 gehört der Erbengemeinschaft A. und G. Monteil.

Die Westbahnhofstrasse 6 gehört der Erbengemeinschaft A. und G. Monteil.

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Bei diesem Zeilenhaus wird die sorgfältige Instandstellung der beiden Fassaden aus der Mitte des 19. Jahrhunderts hervorgestrichen. Das Haus stelle ein charakteristisches Element im Westringquartier der ersten geplanten Stadterweiterung Solothurns dar.

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7) Friedhofplatz 1

Die Liegenschaft am Friedhofsplatz 1 gehört der Burristurm AG.

Die Liegenschaft am Friedhofsplatz 1 gehört der Burristurm AG.

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Die sorgfältige Wiederherstellung der ursprünglichen Laube an der Rückfassade dieses Altstadthauses habe zu einer Aufwertung des Stadtbildes geführt und wird als ausgezeichnet beurteilt.

8) Kapuzinerstrasse 17 ist ausgezeichnet

Das Haus an der Kapuzinerstrasse 17 gehört der Erbengemeinschaft Fröhlicher-Greder und Schild-Fröhlicher.

Das Haus an der Kapuzinerstrasse 17 gehört der Erbengemeinschaft Fröhlicher-Greder und Schild-Fröhlicher.

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Die Restaurierung der Gebäudehülle des 1907 erbauten Dreifamilienhauses sei beispielhaft und wird daher ausgezeichnet. Dessen typische Heimatstilarchitektur wurde durch den sorgfältigen Umgang mit der historischen Bausubstanz und durch die Wiederherstellung der originalen Farbigkeit behutsam in Wert gesetzt.

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9) Riedholzplatz 12 ist ausgezeichnet

Die Liegenschaft am Riedholzpatz 12 gehört Mirjam Lüthy Niggli.

Die Liegenschaft am Riedholzpatz 12 gehört Mirjam Lüthy Niggli.

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Dieses schmale Altstadthaus wurde für die behutsame Instandstellung der Fassaden ausgezeichnet. Das überzeugende Farbkonzept unterstreiche auf selbstverständliche Weise die Fassadenstrukturen und trage zur rücksichtsvollen Integration in die Zeilenbebauung bei.

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10) Stalden 3 ist ausgezeichnet

Das Haus am Stalden 3 gehört Christophe Berger.

Das Haus am Stalden 3 gehört Christophe Berger.

Dieses 1903 erbaute Altstadthaus wurde für die sorgfältige Instandstellung der Fassade ausgezeichnet. Das Haus an prominentem Standort hat eine deutliche Aufwertung erfahren. Überzeugende Lösungen stelle auch die statische Ertüchtigung des Erkers sowie die Gestaltung der neuen Dachlukarnen dar.

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