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Die Untersuchung im Zusammenhang mit dem Mann, der im November 2011 maskiert und bewaffnet in Solothurn herumging, auf zwei Polizisten schoss und nach einem Grosseinsatz der Polizei tot aufgefunden wurde, ist abgeschlossen. Er brachte sich um.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft schliesst den Fall ab. «Die Abklärungen der Strafverfolgungsbehörden haben ergeben, dass der Mann Suizid begangen hat», heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Sie verzichtet deshalb auf die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Frank J. war Passanten am Samstag, 26. November 2011, gegen 22.45 Uhr aufgefallen, wie er bewaffnet und maskiert durch die Stadt Solothurn unterwegs war. Eine ausgerückte Polizeipatrouille entdeckte den Mann kurz danach am Landhausquai. Diesem gelang jedoch die Flucht. Später ortete die Polizei den Mann in der Nähe des Westbahnhofs.
Schüsse auf Polizisten
Beim Versuch, den Mann anzuhalten, gab er gezielt zwei Schüsse auf die beiden Polizisten ab und ergriff die Flucht. Verletzt wurde dabei niemand. Die Polizei identifizierte den verdächtigen Mann als 42-jährigen, in Solothurn wohnhaften Schweizer.
Die Polizei sperrte daraufhin die Wohnung von Frank J. grossräumig ab und evakuierte die Anwohner. Polizisten versuchten noch, Kontakt mit dem Schützen aufzunehmen, um die Situation gewaltfrei zu beenden - jedoch erfolglos. Am Sonntagabend kam es zu einem Schusswechsel zwischen der Polizei und dem Verdächtigen. Sondereinsatzkräfte der Polizei stiegen dann am Montagmorgen in die Wohnung ein. Sie fand den 42-Jährigen tot auf dem Sofa sitzend vor. Er hatte eine Schussverletzung am Kopf. In seinem Schoss lag eine Armeepistole. In der Wohnung konnte die Polizei zudem ein Sturmgewehr sicherstelle.
Die Umstände zum Tod von Frank J. sollte die Untersuchung klären. Abklärungen hätten jedoch ergeben, dass von einem Suizid auszugehen ist. Weitere Schussverletzungen hätten nicht festgestellt werden können und es hätte keine Anhaltspunkte für eine strafbare Dritteinwirkung vorgelegen.
Strafuntersuchung wegen Schussabgabe auf Polizisten eingestellt
Ermittlungen haben zudem ergeben, dass die beiden Schüsse auf die Polizisten aus dem sichergestellten Sturmgewehr abgegeben worden sind. Damit sei beim Verstorbenen vom mutmasslichen Täter auszugehen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt. Dies «da gegen einen verstorbenen Beschuldigten keine Strafuntersuchung geführt werden kann», so die Staatsanwaltschaft. (ldu)