Amtsgericht Thal-Gäu
Posträuber von Matzendorf muss sechs Jahre ins Gefängnis – Komplize erhält Landesverweis

2018 überfiel ein damals 53-jähriger Schweizer die Postfiliale in Matzendorf. Vor zwei Wochen stand er deshalb vor dem Amtsgericht Thal-Gäu. Jetzt ist das Urteil bekannt.

Philipp Kissling
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TeleM1

Gustave R.*, der im Februar 2018 in Matzendorf die Post und mit einem Komplizen in Niederbipp und Courrendlin (JU) zwei Banken überfallen hatte, muss sechs Jahre absitzen. Das Strafmass für seinen albanischen Kumpel Marin P.* lautet auf drei Jahre und zehn Monate Gefängnis sowie acht Jahre Landesverweis. Die Täter sitzen seit drei Jahren im Gefängnis. Marin P. könnte Anfang 2022 aus der Haft kommen, Gustave R. im März 2024. Eine Entlassung nach zwei Dritteln der Zeit ist möglich, im Fall von R. aber fraglich, weil er vorbestraft ist und seine Prognosen schlecht sind.

In seiner mündlichen Begründung fand Amtsgerichtspräsident Guido Walser präzise Worte: Die Täter seien «keine brutalen Gangster, da gibt es andere Kaliber». Walser spielte damit auf die Hauptverhandlung an, als Gustave R. verharmlosende Sätze von sich gab wie: «Mir si ine, hei öppis Gäld übercho und si wieder use.» Als wäre ein Überfall ein Kavaliersdelikt. «Letztendlich», so der Richter, «ging man zweimal bewaffnet in eine Bank und einmal in eine Post, da gibt es nichts zu beschönigen.»

Inkonstante Aussagen waren nicht glaubhaft

In der Frage zum Zustand der Waffe bei den Überfällen stufte das Gericht die gesamthaft inkonstanten Aussagen von Gustave R. als nicht glaubhaft ein. Allein der Umstand, dass er im Vorverfahren vehement darauf hingewiesen habe, dass die Waffe gesichert gewesen sei, deute auf den geladenen Zustand hin. Bei einer leeren Waffe hätte er ja keinen Grund gehabt, überhaupt etwas zu dem Thema zu sagen.

Die Verteidigung hatte darauf plädiert, die Taten in Matzendorf und Courrendlin als Erpressung zu klassieren und nicht als Raub. Dies, weil die Schalterangestellten durch eine Wand aus Sicherheitsglas von den Besuchern getrennt gewesen seien. Und weil Erpressung nicht in der Anklageschrift stand, habe in den zwei Fällen ein Freispruch zu erfolgen. Das Gericht attestierte diesem Trick der Verteidigung immerhin eine gewisse akademische Richtigkeit, folgte der Argumentation aber nicht.

Überall sei es ein qualifizierter Raub gewesen, wegen der geladenen Waffe besonders gefährlich und bandenmässig organisiert, denn die Männer hätten sich nur zusammengetan, um möglichst viel Geld zu ergaunern. Immerhin, den Vorhalt der Geiselnahme sah das Gericht als nicht gegeben an. Allein die kurze Dauer der Überfälle spreche dagegen.

Zwischen den Zeilen zufriedene Parteien

Markus Spielmann, der Verteidiger von Gustave R., bezeichnete das Urteil als «gut begründet» und war froh, dass das Strafmass weit weg von der Forderung der Staatsanwaltschaft (zehn Jahren und drei Monaten) lag. Den Weiterzug an das Obergericht liess er offen.

Eveline Roos, die Verteidigerin von Marin P., sprach von einem Teilerfolg in Bezug auf das Strafmass. Die vom Gericht ins Feld geführten Argumente in der Frage Erpressung oder Raub überzeugten sie jedoch nicht. Roos:

«Es wäre schon spannend, zu erfahren, wie das Obergericht den Fall beurteilt.»

Staatsanwalt Ralph Müller wird ebenfalls abwägen und die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. In der Frage der Geiselnahme sei das Gericht ihm nicht gefolgt, «aber das Strafmass beträgt trotzdem noch zwei Drittel meines Antrags».

* Namen geändert