Die alte Mühle zu Aedermannsdorf ist eines der letzten Gebäude im Dorf, das noch von mehreren Generationen einer Familie bewohnt wird, und sie ist möglicherweise auch das älteste Gebäude im Dorf. Die Mühle wird erstmals in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts nachrichtlich erwähnt, dürfte aber bereits, wie die Mühle in Matzendorf, bereits im 14. Jahrhundert bestanden haben. Sie wird im Schutzverzeichnis der kantonalen Denkmalpflege geführt.
Es heisst, dass die alte Mühle ursprünglich eine sogenannte Twingmühle der Grafen von Falkenstein gewesen sei. Twing- oder Zwingmühlen hatten in einem umrissenen Gebiet, dem sogenannten Twing, eine Monopolstellung und gehörten deshalb meist den reichsten Familien im Dorf. Alle Bewohner eines Twings waren gezwungen, ihr Getreide in ihrer Twingmühle zu mahlen. Die Mühlen nahmen damit eine Schlüsselstellung bei der Nahrungsmittelversorgung ein. Dem Besitzer des Mühlrechts stand obendrein das Bannrecht zu, das ihm erlaubte, Dritten den Bau einer Mühle zu erlauben oder zu verbieten. So boten die Mühlen ihren Besitzern ein sicheres Einkommen und im Laufe der Jahrhunderte gab es immer wieder Versuche, die Monopolstellung durch die Errichtung weiterer Mühlen zu brechen.
Der jeweilige Besitzer, oder Lehensmann einer Mühle, hatte bis ins 19. Jahrhundert hinein der Obrigkeit einen jährlichen Bodenzins in Naturalien oder Geld abzuliefern. Die Abgaben wurden in sogenannten Urbarien, den Vorläufern des heutigen Grundbuchs, festgehalten. Im ältesten Urbar der Vogtei Falkenstein ist 1508 ein Hans Heutschi als Müller zu Aedermannsdorf erwähnt.
Im August 1561 ereignete sich vor der Mühle ein Totschlag. Aktenkundig ist überliefert, dass die Witwe des Opfers, eines Köhlers mit dem Namen Jakob aus Welschenrohr, den damaligen Müller Christian Aertzer und einen Richart Matt aus Welschenrohr angeklagt hatte, ihren Mann vorsätzlich getötet zu haben. Zahlreiche Zeugen wurden vernommen und es heisst, dass der Köhler Jakob dem Müller in den Unterschenkel gestochen habe und der Müller obendrein ein Auge verlor. Am Ende wurde ein Urteil gefällt und der Müller als unschuldig entlassen.
Die Mühle zu Aedermannsdorf muss einen hohen Geldwert gehabt haben und wechselte im Laufe der Jahrhunderte vielfach den Besitzer und der jeweilige Kaufpreis stieg rasant. Im Jahr 1704 verstarb der damalige Müller Urs Eggenschwiler. Die Mühle ging an seinen ältesten Sohn Josef und seinen jüngsten Sohn Hans Jakob. Die beiden Brüder trafen eine Abmachung, nach der Hans Jakob die Mühle alleine übernahm, mit der Auflage, die Mutter zu «übernehmen» und aufgelaufene Schulden zu begleichen. 1709 erschien Josef vor dem Landvogt und bat um Hilfe, weil sein Bruder Hans Jakob einem «liederlichen Lebenswandel» ergeben sei. Daraufhin erstellte die Regierung ein Inventar über Gut und Schulden und verbannte das Gut des Hans Jakob in der Folge.
Josef Eggenschwiler, der jetzt Müller zu Aedermannsdorf war, erwarb 1710 bis 1720 mit seinem Bruder Max mehrere Güter in Subigen, verschuldete sich aber so hoch, dass er 1724 seine Güter, inklusive der Mühle zu Aedermannsdorf, verganten lassen musste, einer früheren Form der Zwangsversteigerung.
Seit 1904 ist die alte Mühle nun im Besitz der Familie Stampfli. Gemahlen wird hier schon lange nicht mehr, aber das Gebäude ist noch immer eines der stattlichsten Anwesen im Dorf.