Kommentar
Ausschaffung ohne Bezug zur Heimat: Wir stehen in der Verantwortung Was, wenn ein straffällig gewordener Ausländer, der in der Schweiz geboren wurde und hier aufgewachsen ist, ausgeschafft werden muss? Wenn kein Bezug zur Heimat besteht? In diesem Fall darf unser Rechtsstaat nicht so tun, als ob wir nichts damit zu tun hätten, kommentiert Hans-Martin Jermann.