Ausweispflicht für Gäste: Thurgauer Clubs und Bars müssen neu die Kontaktdaten an der Eingangstür aufnehmen
Ab dem 14. August 2020 sind die Betreiber von Bars und Clubs im Kanton Thurgau verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste vor Betreten des Lokals zu erfassen und anhand eines amtlichen Ausweises zu verifizieren. Diese Massnahme ermögliche ein wirkungsvolles Contact Tracing für den Fall, dass ein mit Covid-19 infizierter Gast eine Bar oder einen Club besuche, teilt der Kanton mit.