Zürich
Der Kanton will auch bei nicht anerkannten Religionsgemeinschaften mitreden Bei Religionsgemeinschaften, die rechtlich nicht anerkannt sind, kann der Kanton Zürich derzeit nicht mitreden, etwa was Finanzierung oder Ausbildung betrifft. Er hat deshalb Leitlinien entworfen, an die sich solche Gemeinschaften halten sollen. Verbindlich sind sie jedoch nicht.