Darf der Arbeitgeber die Zahl der Feiertage verringern?
Ich arbeite in einem 60-Prozent-Pensum als Sachbearbeiterin (jeweils Montag, Mittwoch, Donnerstag). Nun hat mein Arbeitgeber erklärt, dass einige Feiertage (Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis), die auf einen meiner Arbeitstage fallen, nachgeholt werden müssen.