«Diese Aussage kann nicht stimmen»: Pro Infirmis widerspricht dem Regierungsrat in der Behindertenpolitik
Der Regierungsrat ist der Auffassung, das Thurgauer Finanzierungsgesetz decke die UNO-Behindertenrechtskonvention ab. Das bestreitet Jutta Röösli von Pro Infirmis Thurgau: «Wenn die Regierung sagt, dass das Finanzierungsgesetz die zentralen Grundforderungen der Konvention aufnimmt, dann kann diese Aussage nicht stimmen.» Am Mittwoch ist der Grosse Rat am Zug, wo auch der Regierungsrat Stellung nehmen wird.