Gegen den umstrittenen Investor Jean-Claude Bastos und sein Zuger Firmengeflecht läuft ein umfangreiches Steuerverfahren des Bundes. Es geht um Erträge von 109 Millionen Franken.
Der schweizerisch-angolanische Geschäftsmann Jean-Claude Bastos sitzt seit dem 24. September in Angola in Untersuchungshaft. Unterdessen laufen in der Schweiz umfangreiche Ermittlungen wegen Steuerdelikten gegen den schillernden Geschäftsmann und sein Umfeld, wie einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist.
Die von Bundesrat Ueli Maurer am vergangenen 7. Mai bewilligte Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) betrifft den Verdacht der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs. In einem Verwaltungsstrafverfahren geht es zudem um Abgabebetrug und eventuell um Hinterziehung der Verrechnungssteuer.
Im Visier der Steuerfahnder des Bundes sind neben Bastos eine weitere Privatperson sowie Firmen der in Zug ansässigen Quantum-Global-Gruppe. Dort fanden am vergangenen 16. und 17. Mai Hausdurchsuchungen statt, bei denen die Steuerverwaltung Unterlagen und elektronische Daten als Beweismittel beschlagnahmte. Zwei dieser Firmen, die Quantum Global Alternative Investments AG und die Quantum Global Corporate Services SA, beschwerten sich beim Bundesstrafgericht gegen die Beschlagnahme. Sie unterlagen auf der ganzen Linie. Auch zwei britische Urteile – dort erreichte Bastos kürzlich die Freigabe von gesperrten Konten – änderten nichts am hinreichend konkreten Verdacht für die von der ESTV geltend gemachten Steuerdelikte, heisst es im Beschluss.
Bastos habe eine komplexe Struktur von Gesellschaften aufgebaut, die sich offenbar gegenseitig Leistungen verrechneten. «Die tatsächliche Funktion der einzelnen Gesellschaften erscheint nicht als transparent», schreiben die Richter in Bellinzona. Laut der Steuerverwaltung geht es unter anderem um sieben Investmentfonds, die teilweise von einer Firma auf Mauritius und zum anderen Teil durch die hiesigen Quantum-Gesellschaften verwaltet worden seien und die zwischen 2014 und 2016 der Firma auf Mauritius Kommissionen von über 161 Millionen Dollar gezahlt hätten. Dies obwohl Letztere nicht über das erforderliche Personal verfügt habe. 38 Millionen Dollar seien davon einer der beiden Beschwerde führenden Zuger Firmen zugeflossen.
Die schweizerischen Quantum-Gesellschaften seien auch bei einer Zahlung von zehn Millionen Dollar von einem angolanischen Fonds an eine Firma auf Zypern im Spiel gewesen. Die ESTV macht geltend, die von Bastos beherrschten Beschwerdeführerinnen hätten versuchte Steuerhinterziehung begangen, indem sie ihnen zustehende Erträge in der Höhe von 109 Millionen Franken nicht verbucht hätten. Und zwar durch unrechtmässige Gewinnverkürzung via die Firmen auf Mauritius und Zypern. Durch die unterlassene Deklaration der mutmasslich versteckt geleisteten Gewinnausschüttung seien auch Verrechnungssteuern hinterzogen worden.
Die Beschwerdeführer verzichten auf einen Weiterzug des Beschlusses ans Bundesgericht. «Gegen die materiellen Vorwürfe, die Gegenstand anderer Verfahren sind, wehren sich Jean-Claude Bastos und die betroffenen Gesellschaften entschieden mit allen verfügbaren Mitteln», sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das Verfahren der Steuerverwaltung basiere auf falschen Annahmen. Es gehe vor allem um Transferpreise zwischen der Schweiz und Mauritius. Darüber gebe es wie in jedem international tätigen Unternehmen auf der Faktenebene immer Diskussionen mit den jeweiligen Steuerbehörden. «Diese können sachlich im Dialog gelöst werden», sagte der Sprecher.
Im Zusammenhang mit möglichen Delikten gegen das Vermögen der Nationalbank Angolas und gegen den angolanischen Staatsfonds, der früher von Bastos verwaltet wurde, ermittelt seit Ende April auch die Bundesanwaltschaft. Das Geldwäscherei-Strafverfahren richtet sich bisher gegen unbekannt.
Entgegen den Mutmassungen in den Medien lägen bisher keine konkreten Vorwürfe gegen Bastos und die Quantum-Gesellschaften vor, sagte der Quantum-Sprecher. Es seien einzig Vermögenswerte vorsorglich gesperrt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte im Juli mitgeteilt, dass zwischenzeitlich rund 210 Millionen Dollar blockiert gewesen seien. 60 Millionen Dollar seien zu Gunsten des angolanischen Staatsfonds wieder freigegeben worden.
Beschluss BV.2018.9, BV.2018.10 des Bundesstrafgerichts vom 13.9.18