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Das jüdische Wochenmagazin erhält keine Überbrückungsgelder vom Bund. Das Bundesverwaltungsgericht meint, es leiste nur einen marginalen Beitrag zur politischen Meinungsbildung.
Es sollte eine wesentliche Entlastung für die von der Pandemie gebeutelten Presse sein. Der Bund erlässt als Übergangsmassnahme die Kosten für die Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen durch die Post. Davon wollte auch das jüdische Wochenmagazin «Tachles» profitieren und stellte im vergangenen Sommer das entsprechende Gesuch.
Was der herausgebende Verlag, die JM Jüdische Medien AG, als vor allem formaljuristischen Akt angegangen hatte, nahm nun aber einen ganz anderen Verlauf. Zunächst verneinte das Bundesamt für Kommunikation einen Anspruch auf die Subvention und dieser Entscheid stützt nun nach einer Beschwerde auch das Bundesverwaltungsgericht.
Das Argument: «Tachles» sei der «Spezialpresse» zuzuordnen, die nicht subventionsberechtigt sei. Unerheblich sei, wenn der Verlag darauf hinweist, dass nach einer internen Erhebung 25 bis 30 Prozent der «Tachles»-Leser nicht-jüdischen Glaubens seien. Die thematische Breite des Magazins wird vom Gericht ebenfalls nicht in Abrede gestellt. Doch die Berichte seien fast ausschliesslich beschränkt auf Themen mit einem engen Bezug zum Judentum und zu Israel. Wörtlich: «<Tachles> leistet somit einen marginalen Beitrag zum politischen Meinungsbildungsprozess der Allgemeinheit.»
Yves Kugelmann, Chefredaktor des Magazins, hat für das Urteil wenig Verständnis. Es gehe dabei nicht um die entgangene Förderung, sondern um das Prinzip. «Tachles» sei eine Publikumszeitschrift wie die christlichen Zeitschriften «Sonntag» oder «Leben und Glauben», denen das Gericht in früheren Urteilen diesen Status attestiert habe. Ob der Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen wird, ist noch offen.