KIRCHE: Einsiedler Benediktiner wählten Abt-Nachfolger

Die Mönche des Klosters Einsiedeln haben am Samstag ihren neuen Abt gewählt. Wer der Nachfolger des mediengewandten Martin Werlen ist, wird aber erst später bekanntgegeben.

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Der bisherige Abt Martin Werlen nahm nicht an der Wahl teil. (Bild: Keystone)

Der bisherige Abt Martin Werlen nahm nicht an der Wahl teil. (Bild: Keystone)

Werlen hatte 2001 als 39-Jähriger das Amt angetreten. Der Gommer wurde als Abt rasch über die Klostermauern und Konfessionsgrenzen hinaus bekannt. Gewandt nutzte er die modernen Medien, zeigte sich offen gegenüber Zweiflern und übte selbst auch Kritik an der Kirche.

Die Regelung von Werlens Nachfolge stösst deshalb auf ein grösseres Interesse als andere Abtwahlen. Am Samstag kamen die 55 wahlberechtigten Einsiedler Mönche im Festsaal des Klosters zusammen und bestimmten den 59. Vorsteher der im Jahr 934 gegründeten Benediktinerabtei. Werlen nahm als bisheriger Abt nicht an der Wahl teil.

Geheime Wahl

Wählbar waren 18 Klosterangehörige, sagte Pater Alois Kurmann, Mediensprecher der Abtei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Als Abt in Frage wären nur Mönche im Alter von 35 bis 70 Jahren gekommen, die seit mindestens fünf Jahren Priester seien und ebenso lange voll zum Kloster gehörten.

Gewählt wurde geheim. Die Wähler schreiben dabei ihren Favoriten auf einen Wahlzettel. Im ersten Umgang ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, dann genügt das absolute Mehr. Geleitet wurde die Wahl von Benno Malfèr. Malfèr ist Abtpräses der Schweizerischen Benediktinerkongregation.

Bekannt werden dürfte der Name des neuen Abts erst eine bis zwei Wochen nach der Wahl, nachdem der Vatikan diese bestätigt hat. Die Bestätigung ist nötig, weil der Abt von Einsiedeln Mitglied der Bischofskonferenz ist. Er trägt die Insignen des Bischofs und ist direkt dem Papst unterstellt. Die Abtei gehört keiner Diözese an.

Ob Werlens Nachfolger auch zwölf Jahre das Amt ausüben wird, ist offen. Noch vor der Wahl werden die Brüder die Amtsdauer des künftigen Abteivorstehers festlegen müssen. Möglich seien sechs, neun und zwölf Jahre oder eine unbeschränkte Amtszeit, sagte Kurmann.

sda/kst