Beim Luzerner Theater steht die Erweiterungs-Variante im Vordergrund

Der Luzerner Stadtrat hat einen Bericht zum Luzerner Theater veröffentlicht. Er zeigt darin die weiteren Planungsschritte auf.

Hugo Bischof
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Eine Erweiterung des bestehenden Luzerner Theatergebäudes sei zurzeit die «realistischere Variante» als ein komplette Neubau-Variante. Das schreibt der Luzerner Stadtrat in einem Bericht und Antrag an das Stadtparlament. Der Luzerner Architekt Max Bosshard erarbeitet derzeit eine entsprechende Machbarkeitsstudie. Sie soll aufzeigen, «wie die Variante Erweiterungsbau konkret aussehen könnte und wie viel vom heutigen Gebäude überhaupt erhalten werden könnte».

Das Luzerner Theater.

Das Luzerner Theater.

Bild: Corinne Glanzmann

Bosshards Studie erfolgt vor dem Hintergrund des Gutachtens, welches die Eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege (EKD) und Natur- und Heimatschutz (ENHK) im Juli 2019 veröffentlichten. Dieses spricht sich aus Gründen des Ortsbildschutzes klar für die Erweiterung aus. Bosshards Machbarkeitsstudie soll aufzeigen, «wie mit einem Umbau mit Erweiterungsbau, der den vorhandenen Spielraum für Neubauelemente nutzt, den aufgestellten Forderungen der beiden Eidgenössischen Kommmissionen Rechnung getragen werden kann und trotzdem ein funktionierender Betrieb möglich ist», heisst es im jetzt vorliegenden Bericht des Stadtrats.

Sowohl der Luzerner Stadtrat als auch der Luzerner Regierungsrat und die Stiftung Luzerner Theater bevorzugen aus betrieblichen Gründen die Neubau-Variante. «Derzeit steht nun aber aufgrund des eidgenössischen Gutachtens die Erweiterungsvariante im Vordergrund», bestätigt der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli auf Anfrage.

«Max Bosshards Studie wird aufzeigen, ob mit einem Erweiterungsbau eine vernünftige Lösung machbar ist, die mit den Anforderungen des Gutachtens aus Bern vereinbar ist.»

Was aber, wenn dies nicht möglich sein sollte? Beat Züsli: «Dann werden wir überlegen müssen, wieder auf die Neubau-Variante umzuschwenken, bei allen möglichen Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten.»

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird diesen Frühling vorliegen. «Danach werden wir nochmals das Gespräch mit den eidgenössischen Kommissionen suchen», sagt Züsli. Als nächstes soll dann ein anonymer Architekturwettbewerb für die Erneuerung der Luzerner Theater-Infrastruktur durchgeführt werden.

Betriebskonzept soll diesen Sommer vorliegen

Zur Vorbereitung des Architekturwettbewerbs erarbeitet die Stiftung Luzerner Theater zurzeit in einem intern breit abgestützten Prozess ein Betriebskonzept für das Neue Luzerner Theater. Die Stiftung hat einen entsprechenden Auftrag extern vergeben. Das Ergebnis soll im Sommer 2020 vorliegen. «Dabei geht es zunächst darum, zuhanden des Architekturwettbewerbs Nutzungsaussagen und darauf basierend ein Raumprogramm zu formulieren», heisst es im Bericht des Stadtrats. Ausgangspunkt bildet das Raumprogramm des Testplanungsverfahrens. Dieses hat ergeben, dass das Programm für einen Neu- oder Erweiterungsbau am Theaterplatz reduziert werden muss.

Schwerpunkt auf Musiktheater

Der Luzerner Stadtrat und die vor kurzem gegründete Projektierungsgesellschaft sind sich einig, dass das Luzerner Theater auch künftig ein Mehrspartenhaus sein wird. Der Schwerpunkt soll aber klar auf dem Musiktheater liegen. «Wer Ja zum Musiktheater sagt, sagt aber auch Ja zu hohen Produktionskosten», hält der Stadtrat dazu fest. Die Musiktheater- oder Opernsparte sei nämlich «die personell, künstlerisch und betrieblich aufwendigste». Auf der anderen Seite sei das Musiktheater auch die finanziell einträglichste Sparte, insbesondere auch bezüglich Sponsoring. Welche Auswirkungen die besondere Berücksichtigung der Sparte Musiktheater auf das Raumprogramm des Neuen Luzerner Theaters haben wird, soll das in Arbeit befindliche Betriebskonzept aufzeigen.

Der Stadtrat ist klar der Auffassung, dass es zu Beginn des nunmehr einsetzenden Projektierungs-verfahrens für ein Neues Luzerner Theater notwendig ist, auch die inhaltliche Diskussion zu führen, und zwar sowohl in der Stiftung Luzerner Theater als auch im politischen Raum sowie ganz allgemein in der Öffentlichkeit. Dazu soll die kommende Zeit bis zum angekündigten Bericht und Antrag zum Wettbewerbsverfahren dienen:

«Die Luzernerinnen und Luzerner haben ein Recht, sich dazu zu äussern und zu verstehen, was für ein Theater künftig betrieben werden und wofür eine teure Infrastruktur dienen soll.»

Ein Architekturwettbewerb sei ohne klare Vorstellungen zum künftigen Betrieb ohnehin nicht denkbar. Er begrüsse denn auch «die entsprechenden Aktivitäten von Parteien und Interessengruppen», schreibt der Stadtrat in seinem jetzt vorliegenden Bericht.

Sonderkredit von 710 000 Franken

Luzerns Stadtrat beantragt beim Parlament einen Sonderkredit von rund 710 000 Franken. Damit soll die Übergangsfinanzierung für die grossen Luzerner Kulturbetriebe sichergestellt werden. Via Zweckverband zahlen die Stadt und der Kanton Luzern Betriebsbeiträge an die Kulturbetriebe Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Verkehrshaus Luzern und Lucerne Festival. Bisher wurden die Betriebsbeiträge zu 70 Prozent vom Kanton und zu 30 Prozent von der Stadt übernommen. Künftig wird der Kanton 60 und die Stadt 40 Prozent der Betriebsbeiträge zahlen. Der neue Finanzierungsschlüssel soll ab dem Jahr 2023 in drei Schritten eingeführt werden. Die aufgrund der kantonalen Sparmassnahmen KP17 geltende Übergangsfinanzierung wird deshalb um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Der  Gesamtbeitrag von Kanton und Stadt Luzern an die Betriebskosten der fünf grossen Kulturbetriebe betrug bisher rund 28 Millionen Franken; davon gingen rund 20 Millionen Franken an das Luzerner Theater. (hb)