Fasnacht lässt die Suisa-Kasse klingeln: Für Songs von Helene Fischer & Co. haben Guuggenmusigen zu zahlen

Wenn Guuggenmusigen an Fasnachtsanlässen bekannte Hits interpretieren, müssen sie eine finanzielle Abgeltung bezahlen. Auf den Gassen dürfen sie aber unbeschwert «Atemlos durch die Nacht» oder «Uptown Funk» intonieren.

Hugo Bischof
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Für spontane Ständli – wie hier die Födlitätscher Lozärn in der Altstadt bei der Peterskapelle – haben Guuggenmusigen keine Suisa-Gebühren zu entrichten. (Foto: Roger Grütter, 2. März 2019)

Für spontane Ständli – wie hier die Födlitätscher Lozärn in der Altstadt bei der Peterskapelle – haben Guuggenmusigen keine Suisa-Gebühren zu entrichten. (Foto: Roger Grütter, 2. März 2019)

Wenn eine Guuggenmusig an einem Maskenball oder einer Fasnachtsparty den Song «Middle» in den Saal schmettert, freut sich auch DJ Zedd. Denn er sowie sein Autoren- und Produzententeam erhalten für jedes Abspielen des Songs eine Abgeltung. Ebenso bei anderen urheberrechtlich geschützten Hits wie «Atemlos durch die Nacht» oder «Uptown Funk». Eingetrieben wird die Gebühr durch die Suisa, der Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik.

Ebenfalls eine Lizenz der Suisa benötigen Guuggenmusigen, wenn sie eine CD produzieren, Musik auf ihre Website stellen oder einen Song in den sozialen Medien verbreiten. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer des Livestreams, der Anzahl Views auf allen Webseiten sowie der Kategorie des Livestreams ab.

Veranstalter müssen Anlässe melden

Allerdings: «Für das unorganisierte spontane ‹Umherstreifen›, das ‹Gässle› (wie die Basler es nennen), benötigen Sie keine Erlaubnis der Suisa», schreibt die Suisa in ihrer Tarif-Übersicht. Von «Gässle» redet man in Luzern nicht. Dennoch ist klar: Auch in Luzern dürfen Guuggenmusigen in den Altstadtgassen gebührenfrei musizieren. «Auch spontane Kurzauftritte in Lokalen sind nicht gebührenpflichtig», sagt dazu Suisa-Kommunikationsleiter Giorgio Tebaldi. Und er ergänzt:

«Eine Vergütungspflicht besteht dann, wenn der Auftritt mit Ort und Zeit angekündigt wurde – dann muss der Veranstalter den Anlass melden.»

Dabei sei je nach Konstellation nicht immer die Guuggenmusig der Veranstalter, «das kann auch der Betreiber des Lokals sein».

Dass die Trennlinie oft vage ist, liegt auf der Hand. Entsprechend war man sich in der Vergangenheit in Luzern zwischen Guuggenmusigen und Suisa nicht immer einig. Inzwischen hat der grösste Fasnachtsverband der Zentralschweiz, «die Vereinigte», mit der Suisa einen Pauschalvertrag abgeschlossen. «Dadurch sind die meisten Veranstaltungen der Verbandsmitglieder geregelt und die Urheberrechtsvergütungen werden zentral über den Verband abgerechnet», bestätigt Suisa-Sprecher Tebaldi.

Luzerner «Vereinigte» zahlen pauschal

Rund 80 Fasnachtsgruppierungen aus der Stadt Luzern und den umliegenden Agglomerationsgemeinden sind Mitglieder der «Vereinigte». Sie zahlen einen Solidaritätsbeitrag in die «Vereinigte»-Kasse. Daraus wiederum wird dann der Suisa-Pauschalbeitrag finanziert. Wie hoch dieser ist, wollen weder Suisa noch die «Vereinigte» sagen. Man kann also nur spekulieren: Der Betrag dürfte rund 15'000 Franken betragen.

Die Suisa hat solche Verträge mit fast allen Fasnachtsverbänden in der Schweiz, insbesondere auch dem Gesamtverband Hefari abgeschlossen. Damit sind sämtliche Unterhaltungsanlässe wie Partys und Maskenbälle abgegelten. Der Suisa-Sprecher Giorgio Tebaldi sagt:

«Monsterkonzerte müssen separat gemeldet und vergütet werden.»

Grundsätzlich beträgt die Vergütung 6,5 Prozent der Einnahmen oder Kosten. Für Anlässe mit einem Eintrittspreis von weniger als 17 Franken sind es pauschal pro Tag und Veranstaltung 43 Franken (bis 100 Besucher) respektive 101 Franken (bis 400 Besucher).

Für Mitglieder der «Vereinigte» sind diese Beiträge im Pauschalbeitrag inbegriffen. Alle anderen Fasnachtsgruppierungen müssen hingegen separat abrechnen. Es handelt sich dabei vorwiegend um Guuggenmusigen auf dem Land. Einige von ihnen organisieren vor und während der Fasnacht grosse Partys und Bälle, an denen das Publikum Eintritt bezahlt. Über die Kosten wird nur ungern geredet. Aber klar ist: Für eine Veranstaltung mit mehreren Tausend Besuchern sind rasch einmal bis zu 2500 Franken Suisa-Gebühren fällig.

Bei Nicht-Anmelden wird Gebühr verdoppelt

Allein im Rahmen der Fasnachts-Gesamtverträge kommen in der Schweiz jährlich Urheberrechtsvergütungen von knapp 100'000 Franken zusammen, sagt Tebaldi. Das sind 4,7 Prozent der rund 2,1 Millionen Franken Suisa-Gesamteinnahmen im Bereich Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung. Konzerte, die separat abgerechnet werden, sind hier gar nicht inbegriffen. In Relation zu den rund 159 Millionen Franken Suisa-Gesamteinnahmen liegt der Anteil der Fasnacht bei 0,063 Prozent.

Der Umfang der in den Gesamtverträgen geregelten Veranstaltungen ist gemäss Tebaldi in den letzten Jahren stabil geblieben. Wie kontrolliert die Suisa, ob die Veranstalter sich an die Regeln halten? Tebaldi sagt:

«Wir suchen online nach angekündigten Veranstaltungen und prüfen, ob diese angemeldet wurden.»

Falls Musik ohne Erlaubnis der Suisa verwendet werde oder man die Bezahlung mit unrichtigen Angaben zu umgehen versuche, werde die Vergütung verdoppelt, sagt Tebaldi. Dazu komme es aber selten, da das meiste im Rahmen der Gesamtverträge geregelt sei.

In Luzern oder Basel «einträglicher»?

Ob die Fasnacht in Luzern oder jene in Basel die für die Suisa «einträglichere» sei, könne er nicht sagen, erklärt Tebaldi: «Da die Einnahmen hauptsächlich über die Verträge mit den Verbänden generiert werden, ist eine Aufteilung auf Basel und Luzern nicht möglich.»