Wegen Änderungen in der nationalen Gesetzgebung muss auch das Nidwaldner Krankenversicherungsgesetz angepasst werden. Der Entwurf passiert problemlos die erste Lesung im Parlament.
Wesentliche Anpassungen gibt es im Bereich von Gesundheitsfachpersonen, die mit den Krankenversicherern abrechnen dürfen. Mit Ausnahme von Ärztinnen und Ärzten wurden diese bisher von den Krankenversicherern selbst zugelassen. Seit Anfang Jahr sind die Kantone dafür zuständig, was eine bessere regionale Kostenkontrolle und damit eine Begrenzung des Prämienanstiegs bewirken soll.
Auch bei der Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten, die ambulante Leistungen auf Basis der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen, gibt es Änderungen. Bisher hat der Bund die Höchstzahl für die Kantone festgelegt, gemäss neuem Recht setzen sie diese selbst fest.
Alle Fraktionen sprachen sich ohne Änderungswünsche für den Entwurf aus. Mehrere Sprecher mahnten, dass der Kanton den Ärztemangel auf dem Radar behalten müsse. Die zweite Lesung und der definitive Beschluss folgen an der Sitzung Ende März. Das Inkrafttreten der Teilrevision ist auf 1. Juli 2023 vorgesehen.