Nidwalden
Regierungsrat stellt klar: Denkmalpflege soll weiterhin der Bildungsdirektion unterstehen

Ein Interpellant wollte vom Regierungsrat wissen, warum die Denkmalpflege bei der Bildungsdirektion und nicht bei der Baudirektion angegliedert ist. Der Regierungsrat sieht aber kein Änderungsbedarf.

Manuel Kaufmann
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Die Denkmalpflege sei bei der Bildungsdirektion am richtigen Ort und soll deshalb nicht bei der Baudirektion angegliedert werden. Dies lässt der Nidwaldner Regierungsrat in einer Medienmitteilung verkünden. Der Regierungsrat nimmt damit Stellung zu einer Interpellation von Landrat Josef Bucher (Mitte, Buochs). Der Interpellant verlangte Auskunft, warum die Denkmalpflege bei der Bildungsdirektion angegliedert ist. Seiner Meinung nach könnten die administrativen und fachlichen Abläufe effizienter gestaltet werden, wenn die Denkmalpflege in die Baudirektion integriert würde. Die Interpellation wurde vom Landrat Ende August einstimmig für dringlich erklärt.

Das Flury-Haus am Dorfplatz 11 in Stans steht unter Denkmalschutz.

Das Flury-Haus am Dorfplatz 11 in Stans steht unter Denkmalschutz.

Bild: Martin Uebelhart (Stans, 6. Juli 2021)

Der Regierungsrat weist auf verschiedene Aspekte hin, die zu seinem Entscheid, die Denkmalpflege nicht bei der Baudirektion zu integrieren, beigetragen haben. Die Denkmalpflege überschneide sich in den Bereichen der Kompetenz, der Organisation und des Austauschs mit dem Museum, der Bibliothek und dem Kulturgüterschutz, die allesamt dem Amt für Kultur und somit der Bildungsdirektion unterstehen. Das Nidwaldner Museum beschäftige zwei Kunsthistoriker und eine Volkskundlerin, dazu komme die durch Kulturförderung engagierte Kunstdenkmäler-Inventarisatorin und der Kulturgüterschutz, der dieselbe Fachausbildung voraussetzt wie die Denkmalpflege. Insbesondere in kulturhistorischen Belangen sei die Denkmalpflege im Amt für Kultur also richtig angesiedelt.

Aktuelle Lösung habe Vorteile bei Meinungsverschiedenheiten

Eine Überführung der Denkmalpflege in die Baudirektion könne zwar unter Umständen neue Synergien schaffen, räumt der Regierungsrat ein. Da aber gewisse denkmalerische Entscheide in der Öffentlichkeit divers diskutiert werden, ergebe es für den Regierungsrat mehr Sinn, wenn die Denkmalpflege in einer kleinen Kantonsverwaltung wie in Nidwalden nicht der Baudirektion angehört. So habe die Denkmalpflege mit dem kulturhistorischen Bezug eine andere Perspektive in Diskussionen rund um Baubewilligungsverfahren.

Zudem befürchtet der Regierungsrat, dass das neue Planungs- und Baugesetz im Zusammenhang mit dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder zu Interessenskonflikten führen kann. Für die Bewilligungsbehörden sei die Interessensabwägung im Konfliktfall besser zu bewältigen, wenn zwei verschiedene Stellen – also die Baudirektion und die Bildungsdirektion – ihre Positionen vertreten.

Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass die Denkmalpflege insgesamt bei der Bildungsdirektion besser angesiedelt ist als bei der Baudirektion. Somit sehe der Regierungsrat bei der Angliederung der Denkmalpflege bei der Bildungsdirektion keinen Änderungsbedarf.