Gesetzgebung
Obwaldner Datenschutzgesetz wird revidiert – Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung

Das eidgenössische Datenschutzrecht wurde totalrevidiert, vor allem aufgrund der Entwicklungen im europäischen Recht. Der kantonale Gesetzgeber muss daher sein Recht anpassen – so auch in Obwalden.

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Mit dem Beitritt zu internationalen Vereinbarungen verpflichteten sich Bund und Kantone vor Jahren, einen europäischen Datenschutzstandard einzuführen. Obwalden tat dies 2008 mit dem kantonalen Datenschutzgesetz. «Seither hat sich das europäische Datenschutzrecht weiterentwickelt und der Kanton Obwalden muss dieses nun nachvollziehen», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.

Der Bund, der sein Datenschutzrecht bereits an das europäische Recht angepasst hat, wird das neue Recht per 1. September 2023 in Kraft setzen. Auf diesen Zeitpunkt hin sei auch das kantonale Datenschutzrecht zu revidieren. Die Regierung hat dazu die Vernehmlassung eröffnet.

Aufs Notwendige beschränkt

Die Revision habe vor allem zum Ziel, die Weiterentwicklungen des europäischen Datenschutzrechts im kantonalen Recht umzusetzen. Ergänzend dazu sollen einzelne datenschutzrechtliche Lücken in den kantonalen Sacherlassen geschlossen werden. Die Revision betreffe hauptsächlich die Straf- und Strafvollzugsorgane sowie den Datenschutzbeauftragten und orientiere sich «an einer schlanken und effektiven Gesetzgebung».

Mit der Beschränkung auf das Notwendige wolle der Regierungsrat den Vollzugsaufwand in Grenzen halten. Ein Instrument dazu sei die sogenannte Nettogesetzgebung: Details und Besonderes werden im kantonalen Gesetz explizit geregelt, in Bezug auf das Grundsätzliche wird auf das Bundesrecht verwiesen. Da dieses bereits angepasst wurde, entspreche das kantonale Datenschutzgesetz im Wesentlichen bereits dem europäischen Recht. Trotzdem bedürfe es punktueller Änderungen, insbesondere beim Geltungsbereich und bei den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten. (pd/eca)

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 3. März 2023. Voraussichtlich noch im März folgt die zweite Lesung des Regierungsrats und die Verabschiedung zuhanden des Kantonsrats, der das Geschäft im Frühling und Sommer 2023 beraten werde.