Beschwerde gegen den Gestaltungsplan Rotschuo, Erweiterung Ost, Bezirk Gersau, eingereicht

Gegen die Pläne, die alte Siedlungsstruktur im Osten der Rotschuobucht zu zerstören und einen Teil der Bucht zu privatisieren, wehren sich der Schwyzer Heimatschutz und dessen Dachverband, der Schweizer Heimatschutz, mit einer Beschwerde beim Regierungsrat.

Drucken
Der Weiler Rotschuo liegt unterhalb der Strasse zwischen Gersau und Vitznau am Vierwaldstättersee.

Der Weiler Rotschuo liegt unterhalb der Strasse zwischen Gersau und Vitznau am Vierwaldstättersee.

Bild: Schweizer Heimatschutz

(dvm) Das teilte der Schweizer Heimatschutz am Freitag mit. Der Weiler Rotschuo liegt unterhalb der Strasse zwischen Gersau und Vitznau am Vierwaldstättersee. In der dortigen Bucht befinden sich unter anderem ein Hotel und eine Jugendherberge. 2011 verkaufte die Gewerkschaft Unia das Hotel an den früheren Verwaltungsratspräsidenten der Hero, Rudolf Stump, der dort inzwischen das ehemalige Restaurant Kreuz, das ebenfalls im Osten der Bucht liegt, zu seinem Privatwohnsitz umbauen liess.

Bis anhin befinden sich zwischen dem Hotel und dem ehemaligen Restaurant Kreuz einige wenige «feingliedrige, gut in die Landschaft eingebettete» Holzhäuser, wie es in der Mitteilung des Heimatschutzes heisst. Der Gestaltungsplan wolle nun Raum schaffen für den Abbruch und die Erstellung grossvolumiger Gebäude, welche eine Beeinträchtigung der Bucht befürchten liessen. Das Vorhaben befindet sich im BLN-Schutzgebiet 1606 «Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi». Trotzdem sei bis anhin kein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK beziehungsweise der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD eingeholt worden, was dringend nachzuholen sei.

Dies ist denn auch die hauptsächliche Forderung, die den Heimatschutz zur Beschwerde bei der Regierung führt. Erst auf der Basis eines unabhängigen Fachgutachtens könne ein solcher weitreichender Entscheid für ein Bauvorhaben dieses Ausmasses getroffen werden. Weiter erachtet der Heimatschutz die Sperrung eines bisher öffentlich zugänglichen Bereichs des Seeufers für unzulässig, was ebenfalls mit der Beschwerde gerügt wird.

Das Gebiet, welches vom Gestaltungsplan betroffen sei, befinde sich in einer Hotel- und Intensiverholungszone, also auf einem für die Öffentlichkeit bestimmten Areal. Eine Privatisierung dieser Zone, wie dies von der Rotschuo Immobilien AG und der El Escondite Immo AG gewünscht und vom Bezirk Gersau bewilligt wurde, könne aus Sicht des Heimatschutzes nicht mit dem Erlass eines Gestaltungsplanes und somit unter Ausschluss er Bevölkerung erreicht werden. Notwendig wäre eine Umzonung im Rahmen einer ordentlichen Ortsplanung.