Mit 2412 Ja- zu 610 Nein-Stimmen wird das Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen gutgeheissen.
Mit einem Ja-Anteil von 80 Prozent wurde das Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 12,4 Prozent. Regierungsrat und Landrat hatten im Vorfeld den Stimmberechtigten die Annahme empfohlen. Auch alle Parteien hatten sich dafür ausgesprochen.
Der Landrat hat Mitte Juni 2022 einstimmig den Beitritt des Kantons Uri zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beschlossen. Die revidierte IVöB regelt die Unterstellung unter das Beschaffungsrecht bei einer Übertragung einer öffentlichen Aufgabe. Ausnahmen davon werden im Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt. Bereits heute besteht im kantonalen Umweltgesetz für die Abwasser Uri AG und die ZAKU AG eine Ausnahmeregelung dazu. Auch in weiteren kantonalen Gesetzen besteht Regelungsbedarf. Mit dem Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen wird die dazu nötige gesetzliche Grundlage geschaffen.
Der Kanton Uri will die Vergabepraxis öffentlicher Aufträge vereinfachen und das Vorgehen mit den anderen Kantonen vereinheitlichen. Mit dem vorliegenden und nun gutgeheissenen Geschäft kann die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) ratifiziert werden.