Schattdorf
Roger Nager: «‹Lex Kreisel› hat keine Wirkung mehr auf WOV und Kreisel Schächen»

Erste Arbeiten für die West-Ost-Verbindungstrasse (WOV) können ausgeschrieben werden. Der Baustart soll in der zweiten Hälfte 2022 erfolgen. Das hat Folgen für die anstehende Volksinitiative. Diese betrifft rein rechtlich nur zukünftige Projekte.

Markus Zwyssig
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Gemäss aktuellem Terminplan steht eine Bauzeit von rund drei Jahren an, bis das Gesamtsystem der WOV in Betrieb genommen werden kann.

Gemäss aktuellem Terminplan steht eine Bauzeit von rund drei Jahren an, bis das Gesamtsystem der WOV in Betrieb genommen werden kann.

Bild: Urs Hanhart (Schattdorf, 19. Dezember 2020)

Die neue West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) kann realisiert werden. Das Bundesgericht hat den letzten ausstehenden Entscheid in Sachen WOV und Knoten Schächen gefällt. Auch die letzte hängige Beschwerde wurde vollständig abgewiesen. Damit kann die Umsetzung des nun vollständig rechtskräftig bewilligten Projekts begonnen.

«Aktuell läuft die Bereinigung der Submissionsunterlagen», sagte Baudirektor Roger Nager am Dienstag Mediencafé der Urner Regierung. Allein die WOV hat ein Auftragsvolumen von 19,8 Millionen Franken. «Die ersten grossen Arbeitspakete für die Neubaustrecke können Ende dieses Jahres oder Anfang 2022 ausgeschrieben werden.» Der Baustart soll dann in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 erfolgen. Gemäss aktuellem Terminplan steht eine Bauzeit von rund drei Jahren an, bis das Gesamtsystem in Betrieb genommen werden kann.

Weitergeführt wird auch der Landerwerb. Mit fünf Parteien konnte bisher noch keine Einigung zum Landpreis erzielt werden. Die kantonale Schätzungskommission wird nun darüber befinden. Der Kanton als Bauherr wird nun auch die vorzeitige Besitzeszuweisung beantragen. Rund 40 Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine Wertminderung ihrer Liegenschaften. Hier werde nun ein unabhängiger Experte die sogenannte vorsorgliche Beweisaufnahme vornehmen.

Abstimmung betrifft rein rechtlich nur zukünftige Projekte

Die kantonale Volksinitiative «Lex Kreisel» kommt am 13. Februar 2022 vors Volk. Die Initiative will im Strassengesetz festlegen, dass nach Kreiseln keine Einmündungen gebaut werden dürfen. Im vorgeschlagenen Gesetzestext werde jedoch festgehalten, dass davon nur hängige Verfahren betroffen seien. Nachdem alle Verfahren zu WOV und Knoten Schächen demokratisch und transparent geführt wurden und rechtskräftig erledigt sind, kann das Projekt realisiert werden. Roger Nager betonte daher am Mediencafé:

«Aus rechtlicher Sicht ist für den Regierungsrat klar, dass die ‹Lex Kreisel› keine Wirkung mehr auf die WOV und den Kreisel Schächen entfaltet.»

Bei einem Ja im Februar zur Änderung des Strassengesetzes wären nur künftige Projekte in Uri betroffen, so Nager.

Der Knoten Schächen sei ein wichtiger Teil der Neuorganisation des Verkehrs im Talboden. Zusammen mit dem A2-Halbanschluss Altdorf Süd, mit der WOV und verschiedenen flankierenden Massnahmen in den Gemeinden trägt der neugestaltete Knoten Schächen dazu bei, dass die Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die heutige Lösung wurde zusammen mit den Standortgemeinden erarbeitet. «Der Knoten Schächen ist eine gut geplante und abgestützte Lösung für eine verkehrstechnisch anspruchsvolle Herausforderung», so Nager.

Gespannte Blicke von der Regierungsbank auf die Präsentation von Roger Nager (rechts) am Mediencafé.

Gespannte Blicke von der Regierungsbank auf die Präsentation von Roger Nager (rechts) am Mediencafé.

Bild: Markus Zwyssig (Altdorf, 16. November 2021)

Alle Standards sind erfüllt

Der Regierungsrat habe sich eingehend mit den immer wieder geäusserten Vorwürfen zum Knoten Schächen auseinandergesetzt, versicherte Nager. Es sei suggeriert worden, dass erhebliche Sicherheitsmängel verschwiegen würden. «Dies entspricht nicht den Tatsachen», betonte Nager. Alle Unterlagen, Dokumente und Gutachten seien im Plangenehmigungsverfahren öffentlich und für alle einsehbar aufgelegen. «Die aufgeführten Punkte geben allesamt nicht das aufgelegte und sicherheitstechnisch bereinigte Projekt wieder», so Nager.

«Der Knoten Schächen erfüllt die gesetzlichen und planerischen Vorgaben der Verkehrssicherheit.»

Das bescheinige die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) und ein unabhängiges Gutachten. Zudem seien im überarbeiteten Bauprojekt die Sicherheit weiter verbessert und verschiedene Defizite behoben worden. Die aktuelle Beurteilung des BfU ist zudem auf der Homepage des Kantons einsehbar.